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Bauhauptgewerbe - Urlaubsanspruch gewerbliche Aushilfe

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letzte Antwort am 04.10.2023 12:48:43 von tbehrens
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Claud_ia
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Ein bisher gewerblich beschäftigter Arbeitnehmer wechselt beim selben Arbeitgeber (Bauhauptgewerbe) im Folgemonat zu einer gewerblichen Aushilfe, muss ich den Urlaubsvortrag aus der "bisherigen" Beschäftigung in die "Aushilfstätigkeit" übernehmen?

 

Vielen Dank im Voraus

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Legst du ihn als Aushilfe unter einer neuen Personalnummer an? Dann ja, sonst werden die falschen Werte berechnet und an die SOKA übermittelt. Seine ZVK-Nummer bleibt schließlich gleich (und muss auch kopiert werden).

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Claud_ia
Beginner
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Nachricht 3 von 4
104 Mal angesehen

Ja, ich lege den Arbeitnehmer unter einer neuen Personalnummer an. 


Vielen Dank für die Rückmeldung 

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 4 von 4
88 Mal angesehen

Wird er am 1. Minijobber, oder während des Monats?

 

Sollte er im Folgemonat sowohl sv-pfl. (z. B. bis 15.10.) und Minijobber (ab 16.10.) sein, dann muss zuerst eine Probeabrechnung als sv-pfl. erstellt werden, damit die aktuellen Urlaubsansprüche auf den Minijobber übertragen werden.

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letzte Antwort am 04.10.2023 12:48:43 von tbehrens
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