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Bauhauptgewerbe 13.Monatsgehalt

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letzte Antwort am 03.02.2021 11:09:37 von Jones
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Jones
Einsteiger
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Hallo zusammen, 

 

Ist das 13. Monatsgehalt im Gebiet Ost Bauhauptgewerbe 2020 für allgemeinverbindlich erklärt wurden? 

Ich finde diesbezüglich leider keine Rechtsquelle.   

 

Vielen Dank schonmal 

rvh
Erfahrener
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Lt. Übersicht im aktuellen DATEV-Fachbuch "Bau Tarifverträge + Arbeitsrecht 2020" liegt keine Allgemeinverbindlichkeit vor - weder in WEST noch in OST ...

 

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Mit Ablauf des 31.12.2019 ist das 13. Monatseinkommen erstmals auch für den Osten anwendbar geworden (§1 Absatz 1 TV 13. Monatseinkommen). Aber davon wurde er nach meiner aktuellen Kenntnis nicht allgemeinverbindlich.

 

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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Jones
Einsteiger
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Vielen lieben Dank

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letzte Antwort am 03.02.2021 11:09:37 von Jones
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