Hallo zusammen,
Ist das 13. Monatsgehalt im Gebiet Ost Bauhauptgewerbe 2020 für allgemeinverbindlich erklärt wurden?
Ich finde diesbezüglich leider keine Rechtsquelle.
Vielen Dank schonmal
Lt. Übersicht im aktuellen DATEV-Fachbuch "Bau Tarifverträge + Arbeitsrecht 2020" liegt keine Allgemeinverbindlichkeit vor - weder in WEST noch in OST ...
Mit Ablauf des 31.12.2019 ist das 13. Monatseinkommen erstmals auch für den Osten anwendbar geworden (§1 Absatz 1 TV 13. Monatseinkommen). Aber davon wurde er nach meiner aktuellen Kenntnis nicht allgemeinverbindlich.
Vielen lieben Dank