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Baugewerbe - Fester Tariflohn - jeden Monat gleich

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letzte Antwort am 26.10.2021 12:02:41 von Kristin_Frohmeyer
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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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Hallo!

 

wir haben einen kleinen Betrieb im Bauhauptgewerbe mit AZK.

 

Wir haben letzte Woche vom Betrieb erfahren, dass für einen Mitarbeiter seine Minusstunden (die täglich zu wenig gearbeitet wurden) nicht vom AZ abgezogen werden sollen.

Somit müssten wir diese Stunden nicht mit AZ sondern mit FE buchen.

So gut, so schön.

 

Heute rief der Arbeitgeber wieder an und sagte, dass der Mitarbeiter auch noch jeden Monat 173 Std bezahlt bekommen will.

Sollte er mehr arbeiten, gehen die Differenzen aufs AZK. Hat er mal weniger, soll die Differenz vom AZK kommen, damit er immer auf 173 Std kommt.

 

Kann man das irgendwie machen?

Im ersten Gedankengang würde ich es wie folgt machen:

 

Kalendarium buchen, Probeabrechnung machen, Differenzstunden ermitteln und dann das Kalendarium abändern.

FE Buchungen in der Höhe auf AZ abändern.

 

Da er fest jeden Monat (ob Winter oder Sommer) immer 41 Std arbeitet, hätte er im Oktober aber nur 169 Std und erreicht die 173 Stunden gar nicht.

 

Ich habe davon gelesen, dass es eine betriebliche AZ Verteilung gibt, wo im Sommer und auch im Winter jeden Monat die gleichen Stunden bezahlt werden.

Wäre das eine Lösung für mich? Habe sowas noch nie abgerechnet.

Es geht,  wie gesagt, auch nur um einen Mitarbeiter.

 

platinblond
Einsteiger
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Für das AZ-Konto gibt es die Lohnarten 1900 und 1910.

Im Schlechtwetterzeitraum bitte mit WA mit im Kalender erfassen.

 

Sommerzeitraum 42,0 Stunden

Winterzeitraum 38,0 Stunden.

 

Es gibt dazu von der Soka-Bau gute Schulungen.

Bei Anmeldung über den Arbeitgeber sind diese Kostenfrei.

 

Gruss

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 3
129 Mal angesehen

Hallo,


für diese Konstellation können Sie ein Ausgleichskonto verwenden. Mit diesem Arbeitszeitkontomodell können Sie die Arbeitszeit auf die 173,00 Std abgrenzen. Mehr- und Minderarbeit werden damit automatisch mit dem Arbeitszeitkonto abgeglichen.

 

Eine detaillierte Beschreibung für das Bauhauptgewerbe finden Sie im Dokument 5303028 - Arbeitszeitkonten einrichten - Bauhauptgewerbe (Beispiele für LODAS).

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.10.2021 12:02:41 von Kristin_Frohmeyer
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