Hallo Leute ist es möglich den Pflichtzuschuss vom AG zur BaV als Nettoabzug abzuziehen?
Ich hab den Lohn übernommen so hat das der Vorgänger abgerechnet.
so habe ich es abgerechnet. Es geht mir nur um die BaV.
Moin,
nach der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) darf der Arbeitgeber-Anteil zur BAV dem Gesamtbrutto nicht hinzugerechnet werden. Und wenn es nicht hinzugerechnet wird, darf/muss es auch im Nettobereich nicht abgezogen werden.
Die Darstellung ist zwar unpraktisch, lässt sich aber wegen der EBV nicht umgehen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
dann ist meine Abrechnung sowie es aussieht richtig oder?
Aber es werden im Hintergrund trotzdem 115€ abgezogen?
Und könnten Sie mir bitte genau den § sagen? Ich hab mir die Entgeltbescheinigungsverordnung durchgelesen und nichts gefunden.
Grüße
Y.Sahin
@Uwe_Lutz Wie sieht es denn eigentlich mit den 0,75% nicht steuer- und sv-pflichtigen Beträgen bei der Überlassung von z.B. E-Bikes aus?
Auf der Abrechnung wird zur Zeit nur der 0,25%-Anteil im Bruttoteil ausgewiesen und im Nettoteil wieder abgezogen. Die Fibu möchte aber auch, dass wir den 0,75-Anteil, der ja nur für umsatzsteuerliche Zwecke relevant ist, mit ausweisen und diesen zwar steuer- und sv-frei abrechnen aber im Gesamtbrutto mit ausweisen (da er ja sonst auch nicht im Nettoteil abgezogen werden könnte).