Hallo,
ich habe bei einer Mitarbeiterin, die jetzt das 4. Kind innerhalb der Elternzeit bekommen hat, eine Fehlermeldung, die ich leider nicht rausbekomme.
Die Meldung an die Krankenkassen brauche ich nicht mehr erstellen, dass habe ich mit denen bereits telefonisch geklärt.
Es erscheint die Fehlermeldung zum einen, dass die Entgeltabrechnung im Vorvorjahr liegt, was auch richtig ist, da da das 1. Kind geboren wurde (oder kann ich das einfach jetzt bei dem 4. Kind in 2020 löschen ohne das irgendetwas ausgelöst wird?).
Zum anderen erscheint die Meldung, dass im Register Umlage die Begrezung der Erstattung auf BB fehlerhaft ist. Der Arbeitnehmer lag bis 2015 immer unter der BBG. Wie bekomme ich diese Fehlermeldungen weg. Ich denke, sie werden keine Zahlungen etc. auslösen, es nervt aber schon, wenn die immer wieder erscheinen. Vielen DAnk für Eure Hilfe.
Hallo und Guten Morgen,
kann mir hier wirklich niemand weiterhelfen?
Hallo Katharina,
kannst Du mal einen Screenshot der Fehlermeldung machen?! Vielleicht kann dann jemand den Fehler eher nachvollziehen.
Liebe Grüße
Anne Koch
Hallo, Vielen Dank für die Rückantwort. Anbei ein Screenshoot. Hoffentlich kann man damit etwas anfangen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Viel Text 😂 Ich kann Dir nur sagen, was ich jetzt machen würde...
Bitte guck mal, ob in KK 008 im Reiter "Zahlungsweise" der Haken gesetzt ist bei "BBG-Begrenzung..."
Falls ja, rausnehmen (rückw. ab 09/2020)
Hast Du in den Verdienstangaben zum Mutterschaftsgeld Eingaben vorgenommen?
Soweit ich das sehe bezieht sich die Fehlermeldung EEL darauf.
Kannst Du davon auch einen Screenshot machen?
😊
Dies sind die Verdienstangaben, die sich im Prinzip noch auf die Zeit von dem 1. Kind beziehen. Jetzt ist es das 4.
Wenn ich die BBG-Begrenzung rausnehme, wird dann nicht noch nachfolgend eine Berechnung etc. ausgelöst?
Ich hab den Sachverhalt selber nochmal in einem Mustermandanten abgebildet. Bei mir erscheint die gleiche Fehlermeldung (ich hatte ja auf ein anderes Ergebnis gehofft...)
Daher musst Du wohl tatsächlich für die EEL-Meldung auf sv.net zurückgreifen. Wobei Du mit der KK ja bereits einiges geklärt hast.
In der Institutionsverwaltung haben nur die BKK Diakonie und die BKK Rieker Ricosta eine Begrenzung RV-BBG/U2. Du kannst ja selber noch mal dort nachgucken, ob es für die zuständige KK eine Begrenzung gibt. Ansonsten den Haken rausnehmen, das sollte keine Auswirkungen haben.
Das ist irgendwie beruhigend, dass es bei dir auch so ist und du keine Erklärung hast. Mich stört einfach nur dieser Warnhinweis, der jeden Monat kommt und ich weiß nicht, wie lange der noch auftaucht. Leider kann man bei einer Probeabrechnung nicht sehen, ob der Haken rausgeht und dann auch keine Berechnung oder Meldung oder irgendwas macht. Aber wenn Du meinst, dass das nichts auslöst, dann kann ich mal den Haken setzen und sehen, was bei der Festschreibung passiert.
Guten Morgen, ich leider schon wieder. Ich habe jetzt den Haken bei der BBG-Begrenzung gesetzt, aber die Fehlermeldung taucht nach wie vor auf. Daran kann es leider doch nicht gelegen haben. BItte weiter um Hilfe.
Hallo,
damit wir den Sachverhalt überprüfen können, nehmen Sie bitte Kontakt über einen anderen Weg mit uns auf.