Hallo,
bei einem Unternehmen ist aufgrund des Tarifvertrags die Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge aufgehoben. Nun möchte ein Mitarbeiter dort eine BAV als Entgeltumwandlung laufen lassen - kann der Arbeitgeber das ablehnen? Ich konnte zwar weiterhelfen, dass der AG aufgrund des TV nicht zum Zuschuss verpflichtet ist, aber kann er auch die Entgeltumwandlung vom AN einfach ablehnen?
Vielen Dank.
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Nein, der Arbeitgeber kann nicht ablehnen.
Nach § 1a Absatz 1 BetrAVG hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge.
https://dejure.org/gesetze/BetrAVG/1a.html
Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse (§ 1b Abs. 3) oder über eine Versorgungseinrichtung nach § 22 bereit, ist die betriebliche Altersversorgung dort durchzuführen; andernfalls kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung (§ 1b Abs. 2) abschließt.
Und der neue gesetzliche Zuschuss (die ersparten SV-Kosten) müsste trotz allem fällig werden. Der Arbeitgeber hat ja außer einer weiteren Überweisung keine Zusatzkosten, kann es also nicht ablehnen.
Alles klar, vielen Dank für Ihre Antworten.