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BAV - kann Arbeitgeber ablehnen?

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letzte Antwort am 16.06.2021 13:38:27 von Nutzer123
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Nutzer123
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Hallo,

 

bei einem Unternehmen ist aufgrund des Tarifvertrags die Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge aufgehoben. Nun möchte ein Mitarbeiter dort eine BAV als Entgeltumwandlung laufen lassen - kann der Arbeitgeber das ablehnen? Ich konnte zwar weiterhelfen, dass der AG aufgrund des TV nicht zum Zuschuss verpflichtet ist, aber kann er auch die Entgeltumwandlung vom AN einfach ablehnen?

 

Vielen Dank. 

andrereissig
Allwissender
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Nein, der Arbeitgeber kann nicht ablehnen.

 

Nach § 1a Absatz 1 BetrAVG hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge.

 

https://dejure.org/gesetze/BetrAVG/1a.html

 

Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse (§ 1b Abs. 3) oder über eine Versorgungseinrichtung nach § 22 bereit, ist die betriebliche Altersversorgung dort durchzuführen; andernfalls kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung (§ 1b Abs. 2) abschließt.

Live long and prosper!
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lohnhilfe
Meister
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Und der neue gesetzliche Zuschuss (die ersparten SV-Kosten) müsste trotz allem fällig werden. Der Arbeitgeber hat ja außer einer weiteren Überweisung keine Zusatzkosten, kann es also nicht ablehnen.

LG
VM
Nutzer123
Beginner
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Alles klar, vielen Dank für Ihre Antworten.

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letzte Antwort am 16.06.2021 13:38:27 von Nutzer123
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