Hallo,
wir haben einige Mitarbeiter, bei denen ab 01.01.2022 der AG-Pflichtzuschuss in Höhe von 15% ergänzt werden muss. Ist es korrekt, wenn dieser lediglich in diesem Feld ergänzt wird?
Der Zuschuss soll zusätzlich zum bisherigen Betrag gezahlt werden.
Viele Grüße
Sandra Templin
Hallo, ja das stimmt.
zur Überprüfung können Sie ja einfach mal das Ab-Datum auf 12/2021 setzen und eine Probeabrechnung machen 😉