Hallo zusammen,
eine kurze Frage. Ich muss für einen neuen Mitarbeiter eine DV einrichten. Aufgrund seines Gehaltes übersteigt er die BBG Grenzen komplett und wir müssen somit keinen AG Zuschuss zahlen. Wie habt Ihr das in LuG erfasst ? Ich werde immer gezwungen, das Pflichtzuschuss-Feld zu bestücken. Aber womit ?
Freue mich über eine Hilfestellung.
Viele Grüße
Steffi
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hatten Sie beim Mandanten die Abrechnungsvariante hinterlegt und beim AN die Einrichtung mit dem Assistenten vorgenommen?
Hallo @Gelöschter Nutzer,
ich hoffe nicht, dass Sie von Lohn und Gehalt tatsächlich gezwungen werden einen AG-Pflichtzuschuss zu erfassen.
Es sollte sich lediglich um einen Hinweis handeln, dass ein "AG-Pflichtzuschuss seit 2019 abgerechnet werden muss nach § 1a etc." (Hinweis # 22918).
Zugegeben, bewusst recht penetrant!
Diesen sollten Sie aber mit "OK" bestätigen und die bAV trotzdem ohne AG-Pflichtzuschuss korrekt abrechnen können.
Funktioniert das?
Es gibt Fälle in denen kein AG-Pflichtzuschuss bezahlt werden muss (wie offenbar in Ihrem, bei keiner SV-Ersparnis) und deshalb erscheint hier nur ein Hinweis, kein Fehler.
In den meisten Fällen weisen wir aber zur Sicherheit bei Anlage oder Bearbeitung solcher Verträge lieber einmal mehr auf dieses Thema hin.
Vor allem jetzt zum Jahreswechsel, wenn zukünftig auch Altverträge betroffen sind.
Viele Grüße
Jan Illini
Hallo Herr Illini,
tatsächlich kommt der Hinweis an einer Stelle, bevor ich die Probeabrechnung fahren will. Daher war für mich klar, dass ich das machen muss , damit es überhaupt weitergeht. Entschuldigung, Sie haben Recht, ich habe nun nochmals bestätigt und ich kann die Abrechnung problemlos laufen lassen.
Vielen Dank !
S. Kittler
Hallo TN,
ich stelle gerade fest... der Fehler saß vor dem Computer .... 🙈
Vielen Dank für Ihre Hilfe und ein schönes Wochenende !
S. Kittler
Hallo S. K.
aber das macht doch nichts 🙂
Um nicht zu sagen: Willkommen im Club 😉