Guten Morgen in die Runde,
ist es korrekt, beim Auszubildenden im Feld Beschäftigungszeiträumen/Arbeitsverhältnis anstelle von befristet den Begriff zweckbefristet zu nehmen? Wenn ja, was verbirgt sich dahinter?
Viele Grüße
Ulis
Bei einem Azubi würde ich (normale) Befristung nehmen, es liegt ja grundsätzlich ein fixes Enddatum vor - auch wenn die Prüfung etwas früher stattfindet.
Zweckbefristung ist, wenn der Arbeitsvertrag nicht zu einem festen Termin sondern mit Erreichen eines definierten Zwecks endet. Beispiel wäre eine Elternzeit-Vertretung, bei der im Vertrag steht "endet mit Ende der Elternzeit von Frau/Herrn X" und es muss bei Frau/Herr X geschaut werden, wann das ist.
Danke für die Info. Dann passt das weiterhin.
meine Kenntnisstand ist ein anderer und basiert auf der aktuellen Aussage eines juristischem Fachmannes:
"Bei Ausbildungsverträgen handelt es sich um Zweckbefristungen, weil die Ausbildung im absoluten Vordergrund steht."
Ich schlüssele deshalb immer Azubis als zweckbefristet.
Viele Grüße und einen schönen Tag.