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Azubi Feld zweckbefristet

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letzte Antwort am 08.08.2024 10:49:08 von lohnexperte
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ulis
Aufsteiger
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Guten Morgen in die Runde,

 

ist es korrekt, beim Auszubildenden im Feld Beschäftigungszeiträumen/Arbeitsverhältnis anstelle von befristet den Begriff zweckbefristet zu nehmen? Wenn ja, was verbirgt sich dahinter? 

 

Viele Grüße

 

Ulis

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Bei einem Azubi würde ich (normale) Befristung nehmen, es liegt ja grundsätzlich ein fixes Enddatum vor - auch wenn die Prüfung etwas früher stattfindet.

Zweckbefristung ist, wenn der Arbeitsvertrag nicht zu einem festen Termin sondern mit Erreichen eines definierten Zwecks endet. Beispiel wäre eine Elternzeit-Vertretung, bei der im Vertrag steht "endet mit Ende der Elternzeit von Frau/Herrn X" und es muss bei Frau/Herr X geschaut werden, wann das ist.

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ulis
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Danke für die Info. Dann passt das weiterhin. 

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 4 von 4
381 Mal angesehen

Hallo @ulis und @rschoepe ,

 

meine Kenntnisstand ist ein anderer und basiert auf der aktuellen Aussage eines juristischem Fachmannes:

 

"Bei Ausbildungsverträgen handelt es sich um Zweckbefristungen, weil die Ausbildung im absoluten Vordergrund steht."

 

Ich schlüssele deshalb immer Azubis als zweckbefristet.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

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letzte Antwort am 08.08.2024 10:49:08 von lohnexperte
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