Hallo zusammen,
wir haben Werkstudenten, deren Urlaubsanspruch wir in Form von Stunden Ende des Jahres ausbezahlen.
(Über die durchschnittliche Wochenarbeitszeit des Jahres)
Meine Frage ist nun: Wie ist es mit der Auszahlung der Stunden wenn ein Werkstudent jeden Monat die vollen 20h pro Woche arbeitet? Ist es möglich, dass die Urlaubsstunden on top ausbezahlt werden, ohne dass es Probleme bzgl. SV-Pflicht gibt? Kann mir evtl. jemand sagen wie die Urlaubsauszahlung bei Werkstudenten in anderen Unternehmen gehandhabt wird?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Laura
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Hallo Laura_1,
m.E. nach können Sie die Stunden einfach mit abrechnen.
Die 20-Stunden-Grenze soll ja bewirken, dass der Student überwiegend studiert und nicht arbeitet, damit sein Studium im Vordergrund steht.
Da er für die Stunden ja nicht zusätzlich arbeitet, würde ich eine Erklärung in die Akte legen, damit bei einer Prüfung ersichtlich ist, dass die 20-Std-Arbeitsgrenze eingehalten wurde.
Viele Grüße
Sailor
Hallo Laura,
vielleicht hilft Dir dieser Link aus einer anderen Diskussion zu dem Thema.
Viele Grüße Jasmina
@Laura_1 schrieb:Hallo zusammen,
wir haben Werkstudenten, deren Urlaubsanspruch wir in Form von Stunden Ende des Jahres ausbezahlen.
(Über die durchschnittliche Wochenarbeitszeit des Jahres)
Meines Wissens kann man in einer laufenden Beschäftigung einen Urlaubsanspruch nicht abgelten, sondern muss ihn zwingend gewähren.
Aber Sie meinen sicherlich das Urlaubsgeld für gewährten Urlaub.