Hallo zusammen,
heute haben wir in der Entgeltabrechnung ein ganz neues Thema auf den Tisch bekommen.
Unsere Firma biete allen Mitarbeitenden durch ein Gruppenunfallversicherung eine zusätzliche Absicherung.
Wir haben einen Kollegen, welcher im Dezember einen schweren Wegeunfall hatte und Gips tragen musste.
Diesen Unfall haben wir der Versicherung mitgeteilt. Durch die Versicherung haben wir als Firma einen Geldbetrag mit dem Vermerk Gipsgeld überwiesen bekommen.
Nun zu unserer Frage: Können wir das Geld 1:1 an den Mitarbeiter über die Entgeltabrechung auszahlen oder müssen wir hier etwas beachten?
Wir hoffen, Ihr könnt uns weiterhelfen.
Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bei der Auszahlung von Leistungen aus der Gruppenunfallversicherung ist zu unterscheiden, ob die Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung gegenwärtig zufließender Arbeitslohn des Arbeitnehmers sind oder nicht.
Dies beeinflusst die steuerliche Behandlung der späteren Leistungen.
Im Lexikon Lohn und Personal finden Sie im Dokument 5303742 unter Punkt 8 die Grundlagen dazu.
Hallo Frau Bäuerlein,
vielen Dank für Ihre Information. Leider bekomme ich eine Fehlermeldung. Können Sie sich dies bitte einmal ansehen?
Vielen Dank.
Hallo Frau Bäuerlein,
ich hab es gefunden 😁. Ich schaue es mir gleich an.
Vielen Dank.