Hallo,
habe gerade den Fall, dass AN seit 06/2022 im Krankengeldbezug ist und nun rückwirkend eine volle EU-Rente zugesprochen bekommen hat. Das Arbeitsverhältnis soll nun auch beendet werden.
Es soll eine Urlaubsabgeltung sowie Überstunden ausgezahlt werden.
Dass die Urlaubsabgeltung SV-frei durchläuft ist ja okay. Probleme bereiten mir aber die Überstunden. Ich habe diese bereits als laufenden Lohn (nicht Einmalbezug) erfasst. Aber leider werden keine SV-Beiträge abgerechnet.
In einem anderen Beitrag gab es einen ähnlichen Fall. Dort wurde vorgeschlagen, die Unterbrechung für einen Monat zu beenden und die Überstunden abzurechnen. Anschließend für den Folgemonat die Unterbrechung wieder aktivieren und die Urlaubsabgeltung abrechnen.
Würdet ihr das auch so machen?
Am meisten Sorge machen mir allerdings Meldungskorrekturen die die KK auf Grund des Hin- und Her anfordern könnte, da wir uns nicht beim neuen Meldeportal anmelden wollen.
Ich habe jetzt eine andere Lösung gefunden:
Ich rechne die Überstunden als Einmalbezug in 01/2023 ab. Somit werden die über die Märzklausel noch verbeitragt und ich umgehe das Problem etwaiger manueller Meldekorrekturen 😁
Mehrarbeitslohn / Überstunden - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center
Punkt 2.3 - Stammlohnart 877 verwenden wegen der Umlagen 🙂