Hallo,
ich habe bereits in 10. und 11.2020 Mitarbeiter mit Entschädigung laut § 56 lfSG abgerechnet. Die Auswertung wurde bisher immer erzeugt. Nun habe ich in 12.2020 nochmals eine Entschädigung abgerechnet, Lohnabrechnung wurde ordnungsgemäß durchgeführt, allerdings bekomme ich keine Auswertung angezeigt!
Es ist ein neuer Mandant! Muss hier noch eine weitere Einstellung für diese Auswertung hinterlegt werden?
Habe den Monat auch nochmal zurück gesetzt und den Mitarbeiter wiederholt abgerechnet. Auswertung fehlt immer noch.
Was ist zu tun, damit ich diese Auswertung erhalte?
Grüße
Carmen Roth
Hallo Carmen Roth,
für die Erstellung der Mitarbeiterauswertung „Beitragsberech. Erstattung nach §56 IfSG“ sind (im Falle einer angeordneten Quarantäne) folgende Buchungen erforderlich:
Informationen hierzu finden Sie in unserem Dokument 1008852 – Quarantäne – Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ich habe die Kalenderbuchung vergessen. Das wird wohl der Fehler sein! Werde die Abrechnung mit dem Monatsabschluss 01.2021 korrigieren und nochmals ein Feedback geben.
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
LG
Hallo,
ja es war tatsächlich so, dass nur nach kalendarischer Buchung der Bericht erzeugt wurde.
Vielen Dank!