Hallo zusammen. Letztmalig wurde für den Mandanten eine Abrechnung in 12-2022 erstellt. DÜ Betriebsdatenpflege mit Einstellung der Betriebstätigkeit ist gemeldet. Stammdatenabruf 2023 wurde storniert und Sondermeldung BG erstellt und übermittelt. Alle SV-Abmeldungen sind auch erfolgt (30er). Allerdings fehlen die 92er Meldungen in der Auswertung 63. Ebenfalls ist in den Lohnkonten nichts zu finden - nur für das Vorjahr. Natürlicherweise wurde der Januar nicht mehr abgerechnet, da keine AN mehr beschäftigt sind und keine Meldepflichten mehr bestehen. Auf Grund einer angeforderten Korrekturmeldung einer Krankenkasse wg. Elternzeit ist mir der Sachverhalt jetzt aufgefallen, da über das SV-Meldeportal auch die 92er Meldung abgefragt wird und ich mir die bisherigen Werte nochmals anschauen wollte. Hat dies alles so seine Richtigkeit? In Dok.-Nr.: 1005229 komme ich nicht weiter... beendet wurde die Mitgliedschaft BG mit Meldegrund UV05.
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Hallo,
in der Grundeinstellung werden sowohl die SV, als auch die UV-Jahresmeldungen immer mit der Abrechnung Januar erzeugt.
Abweichend kann man dies unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten | im Register Beitragsnachweis/DEÜV im Bereich "Angaben zu DEÜV-Meldungen umschlüsseln, so dass die DEÜV-Meldungen abweichend im Dezember des Meldejahrs erzeugt werden.
Eine Abrechnung 12/2022 ist jedoch nicht mehr möglich. Die Jahresmeldungen können ausschließlich mit einer Erstabrechnung 01/2023 erzeugt werden.
Alternativ können diese auch im SV-Meldeportal erstellt werden.
Vielen Dank für die Antwort. Dann wäre es doch nicht verkehrt, wenn dieser Hinweis mit in das Infodokument aufgenommen wird - oder habe ich das überlesen?