Hallo,
die o.g. Auswertung 114 wird normalerweise mit der AbrechnungOktober automatisch erstellt und rückübertragen.
Da wir per 31.10. zum 01.11. einen neuen Mandanten anlegen müssen, würden die ermittelten Zahlen sich ändern, bzw. in diesem Fall wird die Liste sicher nicht erstellt, da es im alten Mandanten keinen Monat November gibt, in dem die Sonderzahlung erfolgt.
Kann man die Liste 114 temporär in diesem Monat schon anfordern (z.B.Auswertungsabruf Mandant)
Vielen Dank
Hallo,
der Bemessungszeitraum ist von Juli bis September eines Jahres.
Nur wenn in diesem Zeitraum Bezüge abgerechnet werden, die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung sind, wird im Oktober eine Vorabliste (Auswertungsnummer 114) erstellt. Im November wird die Auswertung 114 erneut mit den tatsächlich abgerechneten Werten erstellt, da in diesem Monat die Auszahlung erfolgt.
Da die Auswertung nur in Verbindung mit einer Abrechnung erstellt wird, ist ein separater Auswertungsabruf nicht möglich.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG