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Austritt zwei Monate zurück

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letzte Antwort am 13.09.2023 14:57:20 von Jennifer_S
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Jennifer_S
Beginner
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Hallo liebe Gemeinde,

 

Ich bin mir nicht ganz sicher wie ich den nachfolgenden Fall behandeln soll:

 

Mitarbeiterin X wurde zum 01.01.2023 UNBEFRISTET eingestellt, Sie wurde innerhalb der Probezeit zum 30.06.2023 durch den AG entlassen.

 

Der AG stellte Sie aus Kulanz zum 01.07.2023 BEFRISTET bis 30.09.2023 wieder erneut ein um der Mitarbeiterin ein Zeit Fenster zu Jobsuche zu ermöglichen.

 

Mir, dem Lohnbüro wurde das allerdings erst jetzt mitgeteilt.

 

Die Mitarbeiterin wurde von mir nachträglich zum 30.06.2023 abgemeldet

 

Die Mitarbeiterin habe ich neu angelegt (kopiert) und zum 01.07.2023 befristet wieder angemeldet.

 

Nun bekomme ich zwei Probeabrechnungen mit Nachberechnungen für 07/2023 und 08/2023. 

 

Eine mit Nachberechnung mit Überzahlung der beiden Monate (07+08/2023), 

die andere mit Nachberechnung mit drei Bruttobezügen (07+08+09/2023)

 

So kann ich die Abrechnungen dem AG nicht übermitteln. Dieser wäre wahrscheinlich geschockt weil er der Annahme wäre, er müsse der Angestellten über 6000€ auszahlen 🙂 

 

Meine Idee war, den Monatsabschluss auf 08/2023 zurückzusetzen, aber welche Auswirkungen wird das auf die 09/2023 Abrechnung haben?

 

Wie würdet Ihr diese Problemstellung lösen?

 

 

renek
Meister
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Nachricht 2 von 5
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Bei der Nachberechnung müsste wahrscheinlich eingetragen werden dass bereits 4000 Euro(?) als "Vorschuss" gezahlt wurden.

 

 

Zum anderen müsste geprüft werden ob dies so überhaupt zulässig ist. Es ist defacto eine nahtlose Beschäftigung. Die Kündigung hätte von vornherein die Kündigung zum 30.09.2023 aussprechen müssen - was ja problemlos möglich gewesen wäre...

 

Aber das ist ein Thema für den Arbeitsrechtler 😉

Bini
Einsteiger
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Liebe Jennifer,

 

beim Monatsbschluss zurücksetzen und noch mit geänderten Werten nochmal senden, bringt ganz schön viel Chaos nach sich.

 

Die Krankenversicherungen bekommen neue Beitragsnachweise

manche buchen es dazu und andere mahnen die Differenz an.

 

Ich würde es anders lösen.

 

LG

 

Sabine

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 4 von 5
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Ich kenne mich mit Lohn+Gehalt nicht aus. In Lodas hätte ich einfach das Austrittsdatum geändert auf 30.09.2023 und keine neue Personalnummer verwendet.

 

Ist die Befristung mit Sachgrund? Eine sachgrundlose Befristung ist wegen Vorbeschäftigung meiner Meinung nach nicht möglich und damit rechtswidrig.

Jennifer_S
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Die Befristung ist ohne Sachgrund. Meiner Meinung nach ist dies auch nicht zulässig.

 

Die Mitarbeiterin musste sich bei der Agentur für Arbeit melden, eine Arbeitsbescheinigung musste erstellt werden. 

 

Um den Sachverhalt spiegeln zu können - unbefristet bis/ befristet ab - bis... habe ich die neue Personalnummer angelegt.

 

Im Nachgang bewerte ich dies als unzureichende Lösung.

 

 

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letzte Antwort am 13.09.2023 14:57:20 von Jennifer_S
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