Hallo zusammen,
unsere Mitarbeiterin ist in Elternzeit. Sie tritt zum 31.03.2024 aus. Ich habe die Elternzeit zum 31.03.2024 beendet und habe das Austrittsdatum entsprechend erfasst.
Ich erhalte aber keine Abrechnung mit dem Austrittsdatum.
Kann das sein und wird die Abmeldung mit den getätigten Angaben erstellt?
Vielen Dank für euer Feedback.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Liebau091281,
wenn in einem Monat ein Austrittsdatum und eine unbezahlte Fehlzeit erfasst ist, wird keine Abrechnung erstellt.
Falls die Abrechnung trotzdem erstellt werden soll: Die Abrechnung kann, wie im Dokument 1021138 beschrieben, mit einer Buchung 0,01 EUR +/- erstellt werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Die SV-Abmeldung wird aber dennoch erzeugt oder?
Hallo,
ja, die DEÜV Meldung wird erstellt und übermittelt.