Hallo zusammen,
ich habe momentan folgenden Fall:
Ein Azubi von uns hatte im laufe des Monats seine mündliche Abschlussprüfung bestanden. Somit würde er mit Datum der Prüfung aus dem Unternehmen ausscheiden. (Wir möchten ihn nicht übernehmen)
Jedoch ist es bei ihm so, dass er seit letzten Monat im Krankengeld ist und die AU eigentlich bis zum 02.07. läuft.
Wenn ich jetzt das Austrittsdatum und AU Ende auf den Tag der Prüfung lege, dann wir mir keine Probeabrechnung ausgegeben.
Wenn ich jedoch das Austrittsdatum um einen Tag verschiebe, würde der Azubi, laut Probeabrechnung, noch einen Tag Gehalt erhalten, was ja aber auch nicht richtig ist.
Gibt es da einen Weg das richtig einzugeben?
Ich bedanke mich im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Keks schrieb:
Jedoch ist es bei ihm so, dass er seit letzten Monat im Krankengeld ist und die AU eigentlich bis zum 02.07. läuft.
Wenn ich jetzt das Austrittsdatum und AU Ende auf den Tag der Prüfung lege, dann wir mir keine Probeabrechnung ausgegeben.
Das ist auch ok so. Austrittsdatum ist der Prüfungstag.
Es wird ja keine Probeabrechnung mit null Entgelt benötigt, oder?
Er kriegt die SV-Abmeldung/Unterbrechungsmeldung und Lohnsteuerbescheinigung zum Austritt.
Falls du doch unbedingt eine Nullabrechnung brauchst, kannst du in den Bewegungsdaten 1 Cent plus und minus abrechnen. Zumindest in LODAS.
Guten Tag,
vielen Dank an die schnelle Rückmeldung.
Mit der Nullabrechnung bin ich mir nicht sicher, ob diese benötigt wird.
Ich werde es aber mit dem Cent probieren, um auf "sicher" zu gehen.
Nochmal vielen Dank!