Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter wurde zum 15.05.2024 ausgesteuert. In den Fehlzeiten habe ich ihn wie folgt angelegt:
12.01.2023- 14.05.2024 Krankentagegeld...
15.05.2024 Aussteuerung
Nun hat sich Arbeitsagentur gemeldet das er Arbeitslosengeld erhält und ich die Meldung an die Sozialversicherung korrigieren muss.
In den Fehlzeiten hab ich dann geändert:
15.05.2024 Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld
Wie kann ich dies nun sofort an die Krankenkasse melden ohne den Lohn anzustoßen? Mit einer DEÜV-Sofortmeldung hat es nicht funktioniert.
Grüße
Die Sofortmeldung bitte wieder stornieren. Also erneut aufrufen und Stornieren markieren.
Das hat nichts mit "normalen" Meldungen zu tun.
Du musst eine Abrechnung anstoßen. Da führt kein Weg dran vorbei.
Am einfachsten eine Einzelwiederholung des letzten Monats des Mitarbeiters.
Wenn ich die Einzelwiederholung im September mache, wird der August nochmals abgerechnet. Checkt das Programm dann das dies für Mai geändert wurde?
Eigentlich sollte das System das erkennen.
Vorsorglich können Sie sonst Wert 1 und BS 96 als Nachberechnung für 05/2024 erfassen.