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Auslagen über Lohn?

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letzte Antwort am 17.07.2026 10:59:57 von GLH
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Steuern_1-
Einsteiger
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Guten Tag,

 

Ich habe einen Mandanten, die eine Gebäudereinigungsfirma haben. 
Ich werde gefragt, ob der Mitarbeiter 

einen steuerfreien Auslagenersatz nach §3 Nr. 50 EStG von 2€ im Lohn bekommen kann, da er sein eigenes Wasser für die Reinigung verwendet.

 

Tatsächlich bin ich da etwas überfragt und wollte mal fragen.

 

Jemand Erfahrung?

 

vielen Dank.

 

GLH
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
221 Mal angesehen

Hallo,

 

die Frage ist ob er am Ende des "Monats" 2€ steuerfrei erhalten kann?

Also 24 € steuerfrei pro Jahr?

 

Den Literverbrauch zu dokumentieren steht doch überhaupt nicht in Relation zur Ersparnis. 

für 2 € bekommt man um die 600 Liter.

Bei Minijobber wäre ich vorsichtig, stell dir mal vor deswegen überschreitet man die Grenze. 

 

 

 

Steuern_1-
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
196 Mal angesehen

Tatsächlich handelt es sich um einen Minijobber. 
Am besten dann nicht über den Lohn? Weiß auch gar nicht wie man das begründen kann.

 

Vielen Dank für die Hilfe!

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hexhex
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 5
162 Mal angesehen

Eventuell könnte man dem Mitarbeiter als "Gegenleistung" für die Wasser-Gestellung einen anderen Sachbezug innerhalb der 50€ Freigrenze zukommen lassen?

GLH
Fachmann
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Nachricht 5 von 5
118 Mal angesehen

Ne besser nicht, stell Dir vor Du kommst deswegen über die Jahresgrenze.  Von 603 € x 12 = 7.236,00 € und die verwandeln es komplett in ein sozialversicherungs- und steuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis. 

 

Aber es gibt ja viele andere Möglichkeiten. Stundenlohn für "Wassermitbringer" erhöhen wäre mein Vorgehen. Gutschein 50 € mtl( s.o.)., zum besonderen Anlass wie Geburtstag, Hochzeitstag usw. 60 €, Erholungspauschalen. Muss man nur aufpassen dass man die anderen nicht schlechter stellt. 

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letzte Antwort am 17.07.2026 10:59:57 von GLH
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