Guten Tag,
Ich habe einen Mandanten, die eine Gebäudereinigungsfirma haben.
Ich werde gefragt, ob der Mitarbeiter
einen steuerfreien Auslagenersatz nach §3 Nr. 50 EStG von 2€ im Lohn bekommen kann, da er sein eigenes Wasser für die Reinigung verwendet.
Tatsächlich bin ich da etwas überfragt und wollte mal fragen.
Jemand Erfahrung?
vielen Dank.
Hallo,
die Frage ist ob er am Ende des "Monats" 2€ steuerfrei erhalten kann?
Also 24 € steuerfrei pro Jahr?
Den Literverbrauch zu dokumentieren steht doch überhaupt nicht in Relation zur Ersparnis.
für 2 € bekommt man um die 600 Liter.
Bei Minijobber wäre ich vorsichtig, stell dir mal vor deswegen überschreitet man die Grenze.
Tatsächlich handelt es sich um einen Minijobber.
Am besten dann nicht über den Lohn? Weiß auch gar nicht wie man das begründen kann.
Vielen Dank für die Hilfe!
Eventuell könnte man dem Mitarbeiter als "Gegenleistung" für die Wasser-Gestellung einen anderen Sachbezug innerhalb der 50€ Freigrenze zukommen lassen?
Ne besser nicht, stell Dir vor Du kommst deswegen über die Jahresgrenze. Von 603 € x 12 = 7.236,00 € und die verwandeln es komplett in ein sozialversicherungs- und steuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Aber es gibt ja viele andere Möglichkeiten. Stundenlohn für "Wassermitbringer" erhöhen wäre mein Vorgehen. Gutschein 50 € mtl( s.o.)., zum besonderen Anlass wie Geburtstag, Hochzeitstag usw. 60 €, Erholungspauschalen. Muss man nur aufpassen dass man die anderen nicht schlechter stellt.