Hallo,
ein Mandant möchte für 3 Monate einen Altersvollrentner aus Spanien beschäftigen.
Der MA hat eine private Krankenversicherung in Spanien.
Mein Problem ist folgendes:
Ich gebe den Beitragsgruppenschlüssel 119 mit 0320 an. Arbeitgeber muss seinen Anteil in die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung entrichten. Allerdings habe ich keine gesetzliche Krankenkasse vom MA.
Muss der MA für die 3 Monate bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland gemeldet sein?
Lg
Hallo,
einen ggf. vergleichbaren Fall gab es erst kürzlich:
Im Zweifel sollte aber sicher auch die KK des Vertrauens Auskunft geben können.
Gruß, vw
KV / PV müsste über A 1 Bescheinigung für 3 Monate zu lösen sein.
Rücksprache mit KK in D würde ich auf jeden FAll halten , ggf. bei der GKV