Hallo, ein Mandant möchte für 3 Monate einen Altersvollrentner aus Spanien beschäftigen. Der MA hat eine private Krankenversicherung in Spanien. Mein Problem ist folgendes: Ich gebe den Beitragsgruppenschlüssel 119 mit 0320 an. Arbeitgeber muss seinen Anteil in die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung entrichten. Allerdings habe ich keine gesetzliche Krankenkasse vom MA. Muss der MA für die 3 Monate bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland gemeldet sein? Lg
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