KV / PV müsste über A 1 Bescheinigung für 3 Monate zu lösen sein. Rücksprache mit KK in D würde ich auf jeden FAll halten , ggf. bei der GKV Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat (bzw. bei Flugpersonal: Heimatbasis in einem anderen Mitgliedstaat) - GKV-Spitzenverband, DVKA nachfragen.
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