Hallo zusammen,
es wurde eine Einzelfirma mit Arbeitnehmern in eine GmbH rückwirkend zum 01.01.2024 ausgegliedert.
Den Lohn für die Einzelfirma machen wir noch für Juli und ab August übernimmt dann ein neues Steuerbüro die Lohnabrechnung der GmbH.
Das neue Steuerbüro möchte einen Datenübertrag machen.
Ich hätte also alle Arbeitnehmer zum 31.07.2024 abgemeldet, das Häkchen bei Betriebseinstellung zum 31.07. gesetzt, entsprechende Meldung an die Berufsgenossenschaft und abgerechnet. Dann wird der Lohn übertragen und der neue Steuerberater kann dann einen neuen Beschäftigungsbetrieb mit neuer Betriebsnummer hinterlegen?
Ich hatte das noch nicht in so einer Konstellation und wollte fragen ob meine Überlegung korrekt ist?
Hallo,
der neue StB hat dann doch aber alle Lohnkontowerte aus diesem Jahr mit drin? Was machen Sie mit der noch anstehen DRV-Prüfung/euBp für die Einzelfirma? Was machen Sie, wenn für die Einzelfirma nochmal etwas zu ändern ist? Bei all den ineinandergreifenden Daten hätte ich zuviel Bedenken, dass da noch vom neuen StB in der Einzelfirma etwas verändert oder ausgelöst wird und Sie haben keinen Zugriff mehr auf das Mandat der Einzelfirma, das Sie gar nicht abgegeben haben.
Dann müsste sich doch der neue Steuerberater um Änderungen und euBP kümmern, wenn er diesen Übertrag möchte. Oder?
@Yaha schrieb:es wurde eine Einzelfirma mit Arbeitnehmern in eine GmbH rückwirkend zum 01.01.2024 ausgegliedert.
Was ich da gerade überlege: wurden die Arbeitnehmer auch zum 01.01. übernommen? Weil dann müsstest du doch die Abrechnungen des Einzelunternehmens rückabwickeln und unter der GmbH neu abrechnen, oder nicht?
Was @Lila_Lohn meint: das neue Steuerbüro hat zwar die Daten des Einzelunternehmens, aber es hat(te) ja nicht unbedingt das Mandat. Aber das ist Vertragssache und etwas, worum sich das neue Büro und deine Chefin bzw. dein Chef kümmern müssen.