Hallo,
kann mir vielleicht jemand beantworten ob ich in der Meldung zur Ausgleichsabgabe unter Daten/Arbeitsplätze in der Spalte 3 auch MA berücksichtigen muss die sich im Bezug von Krankengeld befinden ? (innerhalb der 72 Wochen)
Nein, die darfst du nicht in Spalte 3 berücksichtigen, da sie ja weiterhin beschäftigt sind.
Auch wenn sie noch länger krank sind, ändert es nichts.
https://www.iw-elan.de/faq-lexikon/lexikon/Elan-Langzeitkranke/
Das IW-Elan Lexikon beantwortet viele Fragen:
Muss man nicht verstehen, warum Vertretungskräfte da nicht berücksichtigt werden, oder? Zumindest macht das aus meiner Sicht keinen Unterschied, ob ich eine Vertretungskraft für eine langzeiterkrankte Mitarbeiterin oder eine in Elternzeit einstelle.