Guten Tag
unser örtlicher Stromversorger hat angekündigt, an einem Tag in der kömmenden Woche den Strom abzuschalten wegen Baumaßnahmen .
Ein Arbeiten ist an diesem Tag ohne Strom nicht möglich.
Welchen Fehlzeitenschlüssel gibt es dafür?
Lieben Gruß
Bea
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich würde mal sagen, dass dies ein Betriebsrisiko ist, dass der Arbeitgeber zu tragen hat und das Entgelt weitergezahlt werden muss.
Würde Herrn Lutz zustimmen bzw. ergänzen,
da sollte der AG mit den AN abstimmen. Wenn nicht gearbeitet werden kann, Homeoffice möglich ? Wenn Nein Überstundenabgeltung, Urlaub oder irgendein Mittelding.
Im Zweifel falls AN nicht mitmachen bleibt der AG auf den Kosten sitzen ohne Erstattungsanspruch,weil er muss den AN einen Arbeitsplatz der funktioniert zur Verfügung stellen ( HC ausgenommen). Kann er dies aus welchen Gründen auch immer nicht ist er zur Lohnzahlung verpflichtet.
Ob im Umkehrschluss der AG wiederum sich Schadensersatz vom Stromversorger holen kann, kommt auf den Vertrag zwischen AG und Stromversorger an. GGf. hat er auch einen Betriebsausfallversicherung die in diesem Fall ggf. je nach Bedingungen zum tragen kommt oder kommen kann.
Ausfallschlüssel kann es daher im Lohn nicht geben, da ich den ja nur brauche wenn ich als AG die Ausfallzeit erstatten lassen kann.
Da gibt es keinen Fehlzeitenschlüssel weil das Unternehmerrisiko ist und der Arbeitgeber vollen Lohn zahlen muss. Die Arbeitsleistung wurde schließlich angeboten. Das ist ja nun Arbeitsrecht.
Wir hatten auch mal 1 1/2 Tage Computer/Datev-Ausfall. Erst haben wir noch alles gemacht was ging Ablage, Archiv aufräumen usw und haben dann Feierabend gemacht. Selbstverständlich nicht mit Gehaltsabzug