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Aufzeichnungspflichten Gutschein

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letzte Antwort am 13.03.2026 11:48:16 von GLH
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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Mich würde mal interessieren wie ihr bzw. eure Mandanten mit Gutscheinen (50-Euro-Freigrenze) in Bezug auf die Aufzeichnungspflichten umgeht.

 

Die Dokumentation der Übergabe ist für mich kein Streitpunkt - die muss sein.

 

Interessanter wird es aber bei den Aufzeichnungen im Lohnkonto.

Rechnet ihr alle Gutscheine über den Lohn ab? Oder führt euer Mandant außerhalb entsprechende Aufzeichnungen?

Habt ihr auch den entsprechenden Antrage beim Finanzamt bzgl. der Erleichterung der Aufzeichnungspflichten gestellt und hatte dahingehend schon mal jemand Probleme wenn kein Antrag gestellt wurde?

 

Vielen Dank schon mal für den Austausch.

GLH
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
264 Mal angesehen

Hallo,

 

führe die Gutscheine im Lohn auf. Lohnart 2480 bei LuG.
Zudem werden diese in der Buchhaltung verbucht und getextet. 

 

Manche Mandanten führen noch eine extra Liste, z.B. die, die nicht einfach 5 x Aral kaufen sondern über den Monat verteilt welche erwerben.

 

Der Steuerberaterverband hat im Mandantenrundschreiben 2025/2026 aufgeführt: 

 

"Aufzeichnungen im Lohnkonto: Für die Anwendung der 50-EUR-Freigrenze muss der Arbeitgeber jeden einzeln gewährten Sachbezug im Lohnkonto unter Angabe des Wertes und des Zufluss-Zeitpunktes festhalten.
Unter Zufluss-Zeitpunkt festlegen versteht die Finanzverwaltung, dass der Arbeitnehmer die Übergabe des Gutscheins mit Datum und Unterschrift bestätigt".

 

Das haben wir Mandanten auch so mitgeteilt. 

 

 

 

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letzte Antwort am 13.03.2026 11:48:16 von GLH
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