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Aufzeichnungspflicht Lohnkonto Waren und Dienstleistungen

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letzte Antwort am 22.04.2020 11:43:59 von Selina_Heubeck
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simonefischer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
176 Mal angesehen

Hallo,

 

erhält ein Mitarbeiter Waren von uns im Rahmen des Rabattfreibetrags und hat diese bereits bar bezahlt, muss dies im Lohnkonto aufgezeichnet werden?

 

Falls ja, hat jemand eine entsprechende Lohnart für mich?

 

Vielen Dank vorab!

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
142 Mal angesehen

Hallo, 


grundsätzlich werden Beträge im Lohnkonto nur aufgeführt, wenn diese auch im Programm abgerechnet wurden.


Eine rechtliche Auskunft, ob Waren die bereits bar bezahlt sind, im Lohnkonto aufgezeichnet werden müssen, können wir Ihnen als DATEV leider nicht geben. 


Für die Angabe einer entsprechenden Lohnart benötigen wir von Ihnen weitere Informationen, wie z. B. die steuer- und sv-rechtliche Behandlung der Lohnart.

 

Im Dokument 5303357 finden Sie allgemeine Beispiele und Lösungen zur Anwendung des Rabattfreibetrags und Warengutscheinen. 


Viele Grüße


Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.04.2020 11:43:59 von Selina_Heubeck
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