Guten Morgen zusammen,
meine Mandantin beschäftigt eine Studentin im dualen Studium, sie übernimmt die Studiengebühren und zahlt ihr für die Praxiszeit eine Aufwandsentschädigung. Nun ist die Studentin 3 Monate an der Uni und meine Mandantin möchte sie gern als Minijobberin beschäftigen. Dass das geht, weiß ich, ich frage mich nur, wie ich das praktisch umsetze 😅 - kann ich die Mitarbeiterin ein zweites Mal anlegen als Minijobberin? Oder gibt das Probleme?
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Rückmeldung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich würde hier die Minijobzentrale anrufen
Ich kenne die Möglichkeit von Hauptjob und Minijob in einem Unternehmer nur bei Azubis
Mitarbeiter im dualen Studium gelten als Auszubildende, daher sollte ein Minijob dazu möglich sein.
Ich würde die Mitarbeiterin wie gedacht mit einer weiteren Personalnummer anlegen. Es sollte auch keine Probleme geben (es sei denn, jemand fragt nach, der nicht ganz so kundig ist - aber wer sollte das sein...?)