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Aufstockung KuG auf 80 % mehr Netto als Vorher?

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letzte Antwort am 22.04.2020 10:02:31 von bodensee
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Claudia-FU
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Ich habe jetzt einen Arbeitgeberzuschuss zum KuG laut Dokument 5303312 berechnet. Die Werte stimmen laut Soll-/Istentgelt für KuG überein. Jetzt hat der AN bisher € 1.623,64 Netto erhalten. Mit der max. Ausschöpfung der 80% würde der AN jetzt €1.803,80 Netto erhalten. Kann das sein?

 

 Die Berechnung habe ich mal beigefügt. 

bodensee
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Nachricht 2 von 29
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Es gibt hier zu diesem Thema schon unendlich viele Threads. 

 

Es kann sein das Netto mehr herauskommt wie vorher. Entscheidend ist aber was ist vereinbart. 

 

Zuschuss in Höhe von 80% wovon ? Wie haben Sie den Zuschuss berechnet ? 

 

Darf nach Verinbarung der Zuschuss mit KUG zu einem höheren Netto führen wie vorher ? Ist es dann überhautp noch ein sv -freier Zuschuss ? 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Claudia-FU
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Nachricht 3 von 29
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Hallo Herr Eberhardt,

 

die habe ich alle schon durchgelesen. Ich habe mich strickt an das von Datev zu diesem Thema verwiesene Dokument 5303312 gehalten. Und die Berechnung auch genau so erstellt. Daher ja meine Frage, ob das denn sein kann, das jetzt Netto mehr rauskommt als vorher. Die Sozialabgaben fallen ja weg. 

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 4 von 29
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Das kann man so pauschal nicht beantworten. 

 

Was ist zwischen AG und AN vereinbart ? 

 

Fester Zuschuss - variabeler Zuschuss ? Wenn variabel in welcher Höhe und wovon abhängig ? 

Wie berechnet

 

SV -freiheit nur dann wenn die 80% Grenze zwischen Sollentgelt und Istentgelt nicht überschritten wird. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Claudia-FU
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Nachricht 5 von 29
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Haben Sie sich die Anlage mal angeschaut? Die Berechnung entspricht der Berechnung die DATEV für den Zuschuss vorgibt. Datev verweist immer auf diese Berechnung in Dokument 5303312. 

 

Die 80 % steuerfreier Zuschuss sollen voll ausgeschöpft werden. Das wurde so mit den Arbeitnehmern vereinbart.

 

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kleinerotehexe
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Nachricht 6 von 29
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Hallo,

 

ich denke Sie verwechseln es:

Grundsätzlich muss der Zuschuss zum KUG vereinbart werden. Er stockt in der Regel das Nettogehalt bis auf 100 % auf. Wenn der Arbeitnehmer also wie in Ihrem Beispiel bisher geschätzt 1.600 € netto hatte und durch KUG nun ein Netto von ca. 985 € inkl. KUG beträgt der Zuschuss zum KUG max. 615 € netto.

 

Die Berechnung mit den 80 % dient nur zur Berechnung der SV-Freiheit, hat jedoch nichts mit der Höhe des Zuschusses zu tun.

 

Viele Grüße

Eva

bfit
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Nachricht 7 von 29
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Moin,

 

meiner Ansicht nach kann das nicht sein. Aber eventuell denke ich hier auch falsch.

 

Folgender Gedankengang:

Der Arbeitnehmer bekommt das Ist-Entgelt: in Ihrem Beispiel 697,85 €. Außerdem erhält er KUG sowie einen Zuschuss bis zur Höhe des fiktiven Entgelts, somit also insgesamt: 1.361,72 € (KUG und Zuschuss).

Gesamtsumme (Ist-Entgelt + KUG + Zuschuss) ergibt:  2.059,57 €

Die Gesamtsumme ist im Vergleich mit dem normalen Bruttogehalt (2.400,00 €) somit um 340,43 € geringer.

Demgegenüber spart der Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge auf das fiktive Entgelt, da diese allein vom Arbeitgeber gezahlt werden:

rechnet man pauschal mit 20% ergibt sich eine Ersparnis i. H. v. 272,34 €

(1.361,72 € * 20%)

Damit ist die Ersparnis des Arbeitnehmers aufgrund der Sozialversicherungsbeiträge niedriger als die Differenz aus normalem Bruttogehalt und Gehalt incl. KUG.

 

Aber eventuell weist ihr Arbeitnehmer ja irgendwelche Besonderheiten auf oder ich habe einen Denkfehler gemacht.

Das Ergebnis würde mich sehr interessieren.

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

 

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Ga
Beginner
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Nachricht 8 von 29
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Hallo,

 

ja das kein sein. Das hatte ich auch. Ich habe mit der Bundesagentur für Arbeit und der Datev gesprochen. Das kommt daher, dass der Zuschuss sozialversicherungsfrei ist. 

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bodensee
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Nachricht 9 von 29
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Dokument habe ich sehr wohl gesehen. 

 

Ist die Vereinbarung zwischen AG und AN dass der maximal mögliche Zuschuss bezahlt werden soll ? 

 

Der Zuschuss ist nicht steuerfrei sondern nur sv- frei wenn die 80% Grenze eingehalten wird. D.h. sie müssen den maximal möglichen Zuschuss hochrechnen, wenn dieser Netto ausbezahlt werden soll. 

 

Und daher meine ganze Fragerei, dass ist der Knackpunkt bei den meisten AG : 

 

Soll dieser maximal mögliche Zuschuss bei Ihren Bsp. waren das etwas mehr als 700 EUR netto ausbezahlt werden oder brutto ? Gibt das die Vereinbarung her , die die ich kenne meistens nicht und dann kommt die Interpretation ins Spiel . 

 

Haben Sie den Thread KUG mit Zuzahlung  

gesehen. Dort hat die Datev Mitarbeiterin @Marlene sehr schön und ausführlich die einzelnen Schritte bei der Hochrechnung 

beschrieben. Funktioniert in Lodas fast gleich. 

 

An der Berechnung war für mich nur das Thema Arbeitszeit ( STunden ) relevant. Sie nehmen die durchschnittlichen Stunden müsen aber 

m.E. die tatsächlichen Studnen (sowohl für den die 'Normalarbeitszeit' als auch die tatsächlich ausgefallenen Stunden verwenden. 

 

Das löst aber nicht ihr Kernproblem ist mir nur nebenbei aufgefallen. 

 

Es gibt zudem noch einen Thread mit Herrn Lutz zu dem Thema indem er die Frage m.E. zurecht aufgreift ob man nicht einen Deckel auf 100% netto zusätzlich berechnen muss. Frage ist es dann überhaupt noch ein Zuschuss wenn ich mit Kurzarbeit mehr.

 

Hatte ich gestern schon geschrieben aber wohl vergessen abzusenden kurz vor Feierabend. 

 
Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Claudia-FU
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 29
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Jetzt bin ich gänzlich verwirrt. Habe eben mit der AA gesprochen. Dort wurde mir gesagt, das ich wie folgt Abrechnen muss:  Bisheriges Netto  : 30 x KuG Tage = Max. Netto, davon dann 80% Somit dürfte die max. Zuzahlung € 173,10 sein.  

 

Das würde aber komplett der Berechnung von Datev widersprechen. 

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bfit
Meister
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Nachricht 11 von 29
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Moin,

wieviele KUG-Tage haben Sie denn angesetzt? Wenn Sie das bisherige Netto durch 30 Kalendertage teilen, als KUG-Tage aber die Anzahl der Arbeitstage ansetzen, kann das meines Erachtens nicht richtig sein, da es jeglicher Logik widerspricht.

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

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Claudia-FU
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Nachricht 12 von 29
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Also in der Berechnung von mir waren bis 19.04. (100%) Ausfall 11 Tage Kug und ab 20.04. (50%) sind es 9 Tage.

 

Aber bei dem Wert mit dem Restbetrag habe ich nur die 19 Tage berechnet, fällt mir gerade auf. 

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martinkramer
Fortgeschrittener
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Nachricht 13 von 29
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Wir haben zwischenzeitlich sehr viele Fälle, in denen der Arbeitgeber freiwillig auf 100% Nettogehalt aufstockt. Es war nur ein Fall dabei, bei dem der SV-freie Zuschuss die 80%-Grenze überstiegen hat und somit ein (kleiner) Teil des Zuschusses SV-pflichtig war. Da "Äpfel mit Birnen" verglichen wird (Brutto-Ausfallentgelt mit stfr. Zuschuss), wäre es in den meisten tatsächlich möglich, dass bei voller Ausnutzung des maximalen SV-freien Zuschussbetrags mehr als 100% des bisherigen Nettos erreicht wird. Ich kenne aber keinen Arbeitgeber, der mehr Netto als bisher ausbezahlen möchte.

 

Die Formel für den SV-freien Zuschuss ist: Kug + Zuschuss ArbG <= 80% von (Brutto-Sollentgelt ./. Brutto-Istentgelt)

Grüße aus Stuttgart
Martin Kramer
Claudia-FU
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Hallo Herr Kramer,

 

dann wäre Datev ja richtig. 

 

Mein Bespielt von oben Sollentgelt 2.400€ - Istentgelt € 697,85 = €1.702,15 davon 80% =€ 1.361,72

 

Zuschuss € 712,20 + KuG € 649,52 = € 1361,72 somit Sozialversicherungsfrei aber Steuerpflichtig. 

In dem Bespiel bekommt der AN €180,16 Netto mehr raus, als ohne Kug. 

 

Bei einem Zuschuss von € 504,98 würde ich auf den selben Nettobetrag wie im Februar (normaler Monat) kommen. 

 

 

 

 

 

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martinkramer
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Hallo Frau Zuck,

 

rechnerisch ist es möglich, wobei ich ohne Abrechnung nicht auf die Zahlen eingehe. Mir stellt sich eher die Frage, ob es denn so auch vom Arbeitgeber erwünscht bzw. mit dem ArbN vereinbart worden ist.

Grüße aus Stuttgart
Martin Kramer
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bfit
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Moin,

könnten Sie hier mal die anonymisierte Gehaltsabrechnung einstellen?

Wenn ich Ihre Zahlen richtig verstehe, haben Sie jetzt vom Sollentgelt (Brutto) das Istentgelt (netto) abgezogen, oder nicht? In der Berechnung, die Ihrem ersten Beitrag angehängt ist, wird ein Ist-Entgelt i. H. v. 697,85 € genannt.

Viele Grüße aus dem sonnigen Norden,

bfit

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Claudia-FU
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Hallo bfit,

 

ich hatte das Istentgelt ohne die Feiertage aufgelistet. Die Berechnung ist geändert. Danke für den Hinweis.

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bfit
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Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, wie bei der Konstellation rund 180,00 € mehr Netto herauskommen soll, aber ohne anonymisierte Gehaltsabrechnung kommen wir hier wohl nicht weiter.

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martinkramer
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Beispielsfall aus März:

Brutto-Sollentgelt € 1.700, "Normal"-Netto € 1.018,22 (Stkl.5, mit KiSt, GKV)

Ist-Bruttoentgelt € 1.214,29: Kug (67%) beträgt 131,22

 

Zuschuss ArbG: € 80,85 für das bisherige Netto von € 1.018,22.

maximal möglicher SV-freier Zuschuss: 80% von (€ 1.700,00 ./. € 1.214,29) ./. € 131,22 Kug = € 257,35

Grüße aus Stuttgart
Martin Kramer
bodensee
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exakt das war eine meiner Eingangsfrage, was genau ist vereinbart ? 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
bfit
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Nachricht 21 von 29
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Danke! So lässt es sich nachvollziehen und ist plausibel.

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Claudia-FU
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Mit den Arbeitnehmern ist vereinbart das 80% des ausgefallenen Arbeitsentgeltes bezahlt werden. 

 

Meine Abrechnungen habe ich jetzt mal als Anlage beigefügt. 

stefans
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@Claudia-FU  schrieb:

Mit den Arbeitnehmern ist vereinbart das 80% des ausgefallenen Arbeitsentgeltes bezahlt werden. 

 


Da die anderen Beiträge Ihren "Gedankenfehler" anscheinend nicht aufklären konnten, versuche ich es auch einmal.

 

Die in den Medien kommunizierte 80 %-Grenze ist eine fiktive Berechnung zur Beurteilung, ob ein vom Arbeitgeber gezahlter Zuschuss zum KUG sozialversicherungsfrei oder teilweise sozialversicherungspflichtig ist.

 

Diese 80 %-Grenze ist nicht gleich zu setzen mit der Vereinbarung, dass die Arbeitnehmer 80 % ihres normalen Netto erhalten. Daher muss man auch aufpassen, was mit den Arbeitnehmern vereinbart wird und wie es ggf. gemeint war.

 

In Ihrem Beispiel könnte gewollt sein, dass der Arbeitnehmer 80 % seines normalen Netto erhält:

1.623,64 Euro x 80 % = 1.298,91 Euro. Sie müssten den zu zahlenden Zuschuss manuell berechnen, damit am Ende 1.298,91 Euro raus kommen.

 

Unabhängig davon ist die Berechnung die Sie vorgenommen haben, was maximal sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden kann. In Ihrem Fall ergibt sich, dass die maximal sozialversicherungsfreie Zuzahlung sogar zu einem höheren Netto als ohne KUG führt. 

 

Jetzt ist nur zu klären, was der Arbeitgeber wollte und die Zulagen müssten entsprechend berechnet werden. 

 

Claudia-FU
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Das habe ich alles verstanden. Der Arbeitgeber hat gewollt das eben 80 % des Arbeitsentgeltes als Zuzahlung erfolgen soll. Nicht der Nettolohn soll nur zu 80% aufgestockt werden. 

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stefans
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@Claudia-FU  schrieb:

...Der Arbeitgeber hat gewollt das eben 80 % des Arbeitsentgeltes als Zuzahlung erfolgen soll. Nicht der Nettolohn soll nur zu 80% aufgestockt werden. 


Das bzw. die Formulierung verstehe ich allerdings nicht. 

 

Will der AG 80 % des Bruttolohns zuzahlen. Will er 80 % des KUG als Zuzahlung leisten? Will er den Maximalbetrag der sozialversicherungsfreien Zuzahlung leisten? 

 

Weiß er überhaupt was er zuzahlen möchte oder hat er nur die 80 % in den Medien aufgeschnappt und versteht es nicht? ...?

 

EDIT: Jetzt habe ich es in einem Ihrer anderen Beiträge gefunden: "Die 80 % steuerfreier Zuschuss sollen voll ausgeschöpft werden. Das wurde so mit den Arbeitnehmern vereinbart."

 

Wenn das so vereinbart wurde, dann ja, dann erhalten die Mitarbeiter ggf. mehr Netto als ohne KUG. 

 

Bleibt die Frage, ob der AG diese Konsequenz vorher wusste.

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Claudia-FU
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Die Zuzahlung soll so erfolgen wie es im Dokument 5303312 beschrieben ist. 

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stefans
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@Claudia-FU  schrieb:

Die Zuzahlung soll so erfolgen wie es im Dokument 5303312 beschrieben ist. 


Tut mir leid, ich kann Ihren knappen Ausführungen nicht entnehmen, ob Sie noch eine Frage haben oder noch Unterstützung benötigen. Eventuell verstehe ich es auch einfach nur falsch.

 

Aber sicherheitshalber: Das Dokument 5303312 sagt nichts darüber aus wie hoch die zu zahlende Zuzahlung ist. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe. Das Dokument beschreibt hinsichtlich der Zuzahlung nur, wie sich die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen ermitteln.

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kleinerotehexe
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In dem genannten Dokument wird einmal ein Zuschuss von 300 € gewährt und einmal ein Zuschuss von 500 €.

Das sind aber nur Beispiele!

 

Vielleicht sollten Sie die Zuschuss-Regelungen einmal in einem Tarifvertrag nachlesen, zur Verständlichkeit.

Grundsätzlich wird doch immer das Nettoentgelt aufgestockt.

 

Ich kann immer noch nicht erkennen wovon der Arbeitgeber 80 % aufstocken möchten? Bruttogehalt, Nettogehalt, Sollentgelt, Istentgelt?

 

Vielleicht können Sie uns einfach mal die vertragliche Regelung zitieren?

 

Viele Grüße

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 29 von 29
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Ich befürchte ohne diie genaue Vereinbarung zwischen AG und AN können wir Ihnen hier nicht helfen. 

 

Was möchte der Arbeitgeber genau ? Im von IHnen zitiereten Dokument gibt es 2 Beispiele mit jeweils einem festen Betrag als Zuschuss. In ihrer eigenen Rechnung berechnen sie einen variablen Betrag wobei unklar bleibt ob Netto oder Brutto ob die steuerpflicht durch Hochrechnung beachtet wurde. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 22.04.2020 10:02:31 von bodensee
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