Die Mitarbeiter eines Arbeitgebers erhalten seit dem 01.01.2025 zum Geburtstag einen Wertgutschein in Höhe von max. 60,00 €. Laut Dokument 5303191 brauchen diese Vorgänge nicht in die Lohnabrechnungen aufgenommen werden, da kein geldwerter Vorteil entsteht.
Der Arbeitgeber wünscht aber, das die Gutscheine auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Kann mir jemand einen Tipp geben, mit welcher Lohnart man die Gutscheine erfassen könnte?
Hallo @lohnbrune ,
ich kann nur davon abraten, diese steuer- und sv-freien Aufmerksamkeiten über die Lohnabrechnung zu ziehen. Zum ersten gibt es keine geeignete Stammlohnart (eben weil sie nicht hierher gehören). Zum anderen müssen Sie ja einen Bruttobezug und einen Nettoabzug einrichten. Und dann muss die Gehaltsabrechnung noch den Anforderungen der GewO entsprechen und sollte deshalb nicht mit unnötigem Ballast belastet werden.
VG
Hallo,
ich habe mir für diesen Fall zwei Lohnarten zur Stammlohnart 869 angelegt, eine für einen "normalen" Sachbezug wie beispielsweise den Tankgutschein, und eine für einen "Sachbezug persönl. Anlaß". Dann erkenne ich auf den ersten Blick, warum ich die 50 € womöglich überschritten habe. Beim Anlegen der Lohnart dann darauf achten, die Lohnart für den entsprechenden Nettolohnabzug als Folgelohnart anzugeben.
Viel Erfolg