Hallo bin bei der Abrechnung mit Baulohn noch sehr "unbedarft".
Ein Mitarbeiter möchte Stunden vom Arbeitszeitkonto ausbezahlt bekommen.
Mit welcher Lohnart (und/oder wie) muss ich hier abrechnen?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
Hallo,
eine Auszahlung aus dem Arbeitszeitkonto können Sie manuell mit der Lohnart 1910 "Abbau Arbeitszeitkonto" abrechnen.
Bitte beachten Sie, dass sich eine derartige Auszahlung bei Arbeitnehmern in einem Saison-KUG berechtigten Baubetrieb schädlich auf die Abrechnung von Saison-KUG auswirkt und sich hier Ansprüche der Arbeitnehmer mindern.
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Zu beachten ist aber, wenn der Abbau nicht durch Freizeitausgleich erfolgt, sondern eine Auflösung des Kontos darstellt, das dies ein Einmalbezug ist.
Die Lohnart 1910 ist aber ein laufender Bezug. Bei Überschreitung der BBMG gibts bei der RV-Prüfung Probleme. (ua. "Märzklausel")
Die Lohnart 4600 ist ein Einmalbezug- aber nicht manuell bebuchbar.
Hallo,
eine Auszahlung aus einem bereits länger bestehenden Arbeitszeitkonto würde ich über Lohnart 1980 vornehmen. Dann werden die Stunden als sonstiger Bezug besteuert, als Einmalbezug verbeitragt und es wird auch die durch Besprechungsergebnis der Spitzenverbände notwendige Umlagepflicht berücksichtigt.
Eine gute Übersicht über die Lohnarten zum Thema Arbeitszeitkonten finden Sie im folgenden Dokument:
Arbeitszeitkonten - Bauhauptgewerbe (Beispiele für Lohn und Gehalt)
Lassen Sie sich nicht davon abschrecken, dass es Beispiele für Bauhauptgewerbe sind.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
ich werde das morgen auf jeden Fall so versuchen. Hoffentlich funktioniert es!
Mach mir schon das ganze Wochenende Gedanken!
Grüsse und Danke
Geissa