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Arbeitszeitkonto Bauhauptgewerbe

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letzte Antwort am 02.05.2024 09:48:40 von cro
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fehrenbacher
Einsteiger
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Hallo, zum 01.04.2024 wir das Arbeitszeitkonto neu angelegt für den neuen 12 monatszeitraum bis 31.03.2025.

Das Restguthaben per 31.03.24 (Std. + Betrag) wird als Vortrag übernommen.

Der Stundenlohn wurde innerhalb der letzten Jahre 4 mal erhöht.

Nun ist es ja so das der Wert des AZK niedriger ist.

Muss eigentlich zwingend eine Neubewertzung des AZK durchgeführt werden wenn eine

Stundenlohn Erhöhung statt gefunden hat?

Oder kann genauso mit dem niedrigeren Wert weiter gearbeitet werden.

Irgendwann  bei Auszahlung des AZK werden dann die Std. abgerechnet mit dem eben niedrigen Betrag.

Ist das richtig?

cro
Experte
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Nachricht 2 von 4
125 Mal angesehen

Das AZK wird mit dem verdienten Std.-Lohn im Zeitpunkt der Buchung auf- und abgebaut. Wenn mit 10 € Stunden aufgebaut wurden, können mit 14 € entsprechend weniger Std. abgebaut werden.

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fehrenbacher
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
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das ist schon klar.

Ich wollte jedoch wissen ob empfohlen ist die Neubewertung bei Neubeginn des AZK mit Saldenübernahme durchzuführen. Dass der Betrag des AZK : den aktuellen Std.-Lohn die verringerten Std. ergibt. 

Und diese "verringterten" Std. als Saldovortrag stehen.

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cro
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 4
82 Mal angesehen

Ich hätte dafür keine Begründung. Die Berechnung möchte ich gerne einmal sehen und dann evtl. auch verstehen. Danke.

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3
letzte Antwort am 02.05.2024 09:48:40 von cro
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