Hallo,
wir haben ein Mandat (Cafe), bei dem Arbeitszeitkonten für die Angestellten (z.T. geringfügig Beschäftigte) geführt werden sollen. Dazu haben wir eine eigene Lohnart für die Stammlohnort 460 angelegt und als Faktor Stundenlohn 1 hinterlegt.
Für die Arbeitnehmer, die Stundenlohn erhalten, erscheinen auf der Auswertung 72 die Plus-/Minusstunden und der entsprechende Betrag in €. Wie kann man den Faktor bei Gehältern schlüsseln, so dass auf den AZK auch ein €-Betrag steht? Im Moment erhalten wir bei Gehaltsempfängern auf den AZK nur die Plus-/Minusstunden.
Ist es auch möglich, die AZK automatisch zu führen (mit Ausweis der monatlichen Ist-Stunden und Soll-Stunden), wenn die wöchentliche Arbeitszeit in den Stammdaten hinterlegt ist und die tatsächliche Arbeitszeit erfasst wird? Evtl. mit der Stammlohnart 462? Wir haben diese angelegt, bekommen aber bei der Erfassung der Bewegungsdaten immer eine Fehlermeldung, dass das keine gültige Stundenlohnart ist.
Vielen Dank!
Lydia Voß
Hallo Frau Voß,
wenn Sei bei den Gehaltempfängern das Gehalt auf einen Stundenlohn herunter rechnen und diesen dann im Feld "Stundenlohn 1" eintragen werden auch Beträge im AZK für die Gehaltsempfänger ausgewiesen. Dies sollte ja kein Problem sein, da die monatlichen Sollstunden bekannt sein müssten.
Bzgl. der Automatik kann ich keine Auskunft geben.
Gruß
Björn Niggemann
Vielen Dank für die Antwort. Jetzt steht der Wert richtig auf dem AZK (Minusstunden und Wert), aber leider stehen jetzt die Stunden zusätzlich zum Gehalt auf dem Lohnschein ...
Gibt es noch eine andere Lösung?
VG
Lydia Voß
Hallo Frau Voß,
wenn die Stunden bei den Gehältern nicht auf der Abrechnung zusätzlich zum Gehalt nicht ausgewiesen werden sollen und bei den Stundenlöhnern aber schon, dann müssen Sie für jede Variante eine eigene Lohnart anlegen.
Bei den Gehältern müssen Sie dann beim Faktorschlüssel eine "1" eintragen.
Dann taucht der Betrag nicht zusätzlich auf der Abrechnung auf. Wenn der Betrag trotzdem auftaucht passt etwas in den Einstellungen der Lohnart nicht.
Gruß
Björn Niggemann