Ein Mandant (Gaststätte) möchte einen noch 17jährigen als Minijobber beschäftigen. Er ist nicht mehr Vollzeit-schulpflichtig, geht aber noch zur Schule - keine Berufsschule -.
Was gilt jetzt?
Da er nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegt, dürfte er 8 Stunden/Tag arbeiten, 40 Stunden/Woche.
- Gilt dies auch an einem Schultag? Erst vollen Schultag und danach noch bis 20 Uhr ggf. 22 Uhr arbeiten?
- Darf er am Wochenende (Sa/So) arbeiten, wenn er während der Woche nicht arbeitet, obwohl 5 Tage vollen Schulunterricht?
Er ist uter 18, also greift das "Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend"
JArbSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Siehe §8 ff.
Viele Grüße!