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Arbeitszeit von Jugendlichen

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letzte Antwort am 01.06.2022 12:07:31 von CVolz
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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 1 von 2
112 Mal angesehen

Ein Mandant (Gaststätte) möchte einen noch 17jährigen als Minijobber beschäftigen. Er ist nicht mehr Vollzeit-schulpflichtig, geht aber noch zur Schule - keine Berufsschule -.

 

Was gilt jetzt?

Da er nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegt, dürfte er 8 Stunden/Tag arbeiten, 40 Stunden/Woche.

 

- Gilt dies auch an einem Schultag? Erst vollen Schultag und danach noch bis 20 Uhr ggf. 22 Uhr arbeiten?

 

- Darf er am Wochenende (Sa/So) arbeiten, wenn er während der Woche nicht arbeitet, obwohl 5 Tage vollen Schulunterricht?

CVolz
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
96 Mal angesehen

Er ist uter 18, also greift das "Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend"

 

JArbSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

 

Siehe §8 ff.

 

Viele Grüße!

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letzte Antwort am 01.06.2022 12:07:31 von CVolz
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