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Arbeitserlaubnis Nachweis

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letzte Antwort am 21.09.2023 09:40:13 von K_Wolf
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SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 3
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Liebe Community,

 

mal eine ganz andere Frage:

Wer ist zuständig für die Vorlage einer Arbeitserlaubnis.

 

Muss der Arbeitgeber dieses Dokument anfordern oder das Steuerbüro?

Und muss das Steuerbüro einen Nachweis zu seinen Unterlagen nehmen?

 

Vorab vielen Dank für Rückinfo.

 

Viele Grüße 

m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 2 von 3
108 Mal angesehen

Ganz kurz und knapp:

 

Das Steuerbüro muss von diesen ganzen Dingen gar nichts. Kann/sollte solche Unterlagen für Prüfungsfälle aber in seinen Unterlagen haben.

 

Der Arbeitgeber muss diese ganzen Dinge anfordern und in seiner Akte haben.

K_Wolf
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
103 Mal angesehen

Moin,

 

für die Arbeitserlaubnis ist der Mitarbeiter verantwortlich.

Der Arbeitgeber hat meiner Meinung nach im eigenen Interesse dafür Sorge zu tragen, das die Arbeitserlaubnis vorliegt und aktuell gehalten wird.

 

Lodas rechnet die Mitarbeiter mit Arbeitserlaubnis bzw. Aufenthaltstitel ab, wirft aber einen Hinweis das dieser abläuft bzw. abgelaufen ist.

 

Sofern Nachweise vorliegen legen wir diese immer in der digitalen Personalakte ab, für alle Fälle.

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letzte Antwort am 21.09.2023 09:40:13 von K_Wolf
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