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Arbeitsbescheinigung

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letzte Antwort am 29.04.2025 18:30:25 von Constanze_GM
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Erbsenzähler1
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
104 Mal angesehen

Hallo, wir haben eine Arbeitsbescheinigung elektronisch versendet, aber der Tätigkeitsschüssel war falsch. Ein Lohnabrechnung erfolgte noch nicht, da die Kündigung im Mai wirksam wird. Jetzt  haben wir den Tätigkeitsschlüssel geändert und bekommen aber über die Probeabrechnung immer noch die falsche Berufsbezeichnung. Welchen Schritt haben wir übersehen?

 

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
93 Mal angesehen

Haben Sie einen Gültigkeitsmonat ab 01/2024 für den Tätigkeitsschlüssel verwendet und das auch mit nachberechnet?

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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 3
73 Mal angesehen

Hallo,

Vielleicht sollte bei der Probeabrechnung mal die Nachberechnung ab 01/2025 mit angestoßen werden? Vielleicht hilft es ja weiter. Viel Erfolg.

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letzte Antwort am 29.04.2025 18:30:25 von Constanze_GM
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