Hallo, wir haben eine Arbeitsbescheinigung elektronisch versendet, aber der Tätigkeitsschüssel war falsch. Ein Lohnabrechnung erfolgte noch nicht, da die Kündigung im Mai wirksam wird. Jetzt haben wir den Tätigkeitsschlüssel geändert und bekommen aber über die Probeabrechnung immer noch die falsche Berufsbezeichnung. Welchen Schritt haben wir übersehen?
Haben Sie einen Gültigkeitsmonat ab 01/2024 für den Tätigkeitsschlüssel verwendet und das auch mit nachberechnet?
Hallo,
Vielleicht sollte bei der Probeabrechnung mal die Nachberechnung ab 01/2025 mit angestoßen werden? Vielleicht hilft es ja weiter. Viel Erfolg.