Hallo,
von einem Mitarbeiter ist das AV am 15.02.2025 per Aufhebungsvertrag beendet worden.
Unter Kündigung habe ich alle notwendigen Angaben gemacht und auch unter Beschäfigung-Zeiträume den Haken für die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung gemacht.
In der Probeabrechnung fehlen Haken bei den Angaben unter 3.1.
Warum kann ich mir nicht erklären.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Karl74 schrieb:
In der Probeabrechnung fehlen Haken bei den Angaben unter 3.1.
Welche? Alle? Gar keine Eintragung unter 3.1?
Welchen Grund für die Beendigung gibt es dann? Ohne Grund kann keine Probeabrechnung erstellt werden.
Das Arbeitsverhältnis wurde mit Aufhebungsvertrag beendet.
Probeabrechnung funktioniert.
Moin,
das dürfte an der ebenfalls noch laufenden Befristung liegen. Damit sind unter 3.1 m.E. alle erforderlichen Angaben gemacht und die Arbeitsbescheinigung sieht gut aus.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Wenn ich die Befristung raus nehme kommt das gleiche. Aber wenn die Arbeitsbescheinigung sonst ok ist.
Die Kündigung/Aufhebung ging ja vom Arbeitnehmer aus, von daher ist da höchstens die Frage, ob sie schriftlich erfolgt ist, relevant. Und das wird vermutlich über den Aufhebungsvertrag "beantwortet" (klar, der kann auch mündlich geschlossen worden sein, aber das dürfte heute kaum noch ein AG machen).