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Arbeitsbescheinigung

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letzte Antwort am 22.03.2023 08:15:24 von Kristin_Frohmeyer
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Cleopatra-2
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Nachricht 1 von 12
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Wie kann ich eine Arbeitsbescheinigung nach §312 SGBIII nach dem Austritt eines Mitarbeiters elektronisch übermitteln? 

Mitarbeiter zum 30.11.2022 ausgeschieden, Übermittlung an Agentur soll im Februar 2023 erfolgen.

K_Wolf
Einsteiger
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Nachricht 2 von 12
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Guten Morgen,

 

Für Fälle bis 31.12.2022 darf meines Wissens nach, die Arbeitsbescheinigung per Post übermittelt werden.

 

Für die digitale Meldung hilft vielleicht diese Seite weiter: https://apps.datev.de/help-center/documents/1070718

 

 

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Cleopatra-2
Beginner
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Nachricht 3 von 12
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Das löst leider das Problem nicht. Das Beispiel wurde von mir falsch gewählt.

 

Mitarbeiter scheidet zum 31.1.2023 aus. Arbeitsbescheinigung soll im Februar 2023 übermittelt werden.

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K_Wolf
Einsteiger
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Nachricht 4 von 12
2008 Mal angesehen

Im genannten Dokument steht alles was für die digitale Übermittlung benötigt wird.

 

Wichtig sind die Angaben unter Personaldaten -> Beschäftigung -> Zeiträume das ein Haken bei Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat elektronisch übermitteln gesetzt ist.

 

Unter Punkt Kündigung/Entlassung sind die relevanten Daten zu erfassen, welche hoffentlich durch das Kündigungsschreiben vorliegen.

 

Danach eine Probeabrechnung generieren und die Arbeitsbescheinigung sollte dort erscheinen, vorausgesetzt die Entsprechenden Auswertungen sind vorhanden und geschlüsselt.

 

Das geht auch nachträglich per Wiederabrechnung oder Nachberechnung

 

 

Bisher hat es immer funktioniert

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Cleopatra-2
Beginner
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Genau das war meine Frage.

Die Übermittlung kann also nur mit einer Wiederabrechnung erfolgen?

Kann man diese auch mit Nachberechnung Wert 1 BS 96 auslösen?

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pogo
Meister
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Nein, eine Wiederabrechnung ist nicht notwendig.

 

Die Arbeitsbescheinigung kann einfach über das Menü oben versendet werden, wenn alle Angaben eingegeben worden sind.

Eine Stunde nach dem Senden unbedingt im Fehlerprotokoll gucken, ob nicht vielleicht doch etwas bemängelt wird.

 

pogo_0-1677056090578.png

 

Cleopatra-2
Beginner
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Nachricht 7 von 12
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Vielen Dank für die Antwort.

 

 

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isa_nie_
Beginner
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Nachricht 8 von 12
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Funktioniert leider nicht wenn der Austritt bereits 08/2021 erfasst wurde und jetzt (heutiges Datum) noch einen Arbeitsbescheinigung angefordert wurde. das FuH-Protokoll bezieht auch auf das Dokument 1070718, das hilft mir aber nicht weiter.

Gibt es für so einen Fall auch eine elektronische Lösung?

 

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hexe
Beginner
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Nachricht 9 von 12
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Eine Möglichkeit ist sv-net, hier kann man auch Arbeitsbescheinigungen erstellen und übermitteln.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 12
1700 Mal angesehen

Hallo,


welche Fehlermeldung erhalten Sie auf dem Fehler- und Hinweisprotokoll?


Gerne sehen wir uns den Sachverhalt einmal an. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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isa_nie_
Beginner
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Nachricht 11 von 12
1638 Mal angesehen

Im FuHP steht nur ganz schlicht dass die Bescheinigung nicht erstellt werden kann weil das Austrittdatum zu weit in der Vergangenheit liegt.

Wir haben nun eine Archiv DVD für das Jahr 2021 nachbestellt. Kann man den Status von solchen Bestellungen selbstädnig prüfen und einsehen? Das ist nun auch schon eineinhalb Wochen her..

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 12
1560 Mal angesehen

Hallo,


im Versandstatus erhalten Sie Informationen, wann Unterlagen (Auswertungen, DVD oder andere bestellte Artikel) verschick wurden. Hier werden Ihnen die Sendungen der letzten 14 Tage angezeigt. Der Versandstatus ist eine Service-Anwendungen und kann im DATEV Arbeitsplatz über Wissen und Service gestartet werden.


Wenn Sie zu weiter zurückliegenden Sendungen Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das DATEV-Logistik-Center.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.03.2023 08:15:24 von Kristin_Frohmeyer
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