Wie kann ich eine Arbeitsbescheinigung nach §312 SGBIII nach dem Austritt eines Mitarbeiters elektronisch übermitteln?
Mitarbeiter zum 30.11.2022 ausgeschieden, Übermittlung an Agentur soll im Februar 2023 erfolgen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
Für Fälle bis 31.12.2022 darf meines Wissens nach, die Arbeitsbescheinigung per Post übermittelt werden.
Für die digitale Meldung hilft vielleicht diese Seite weiter: https://apps.datev.de/help-center/documents/1070718
Das löst leider das Problem nicht. Das Beispiel wurde von mir falsch gewählt.
Mitarbeiter scheidet zum 31.1.2023 aus. Arbeitsbescheinigung soll im Februar 2023 übermittelt werden.
Im genannten Dokument steht alles was für die digitale Übermittlung benötigt wird.
Wichtig sind die Angaben unter Personaldaten -> Beschäftigung -> Zeiträume das ein Haken bei Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat elektronisch übermitteln gesetzt ist.
Unter Punkt Kündigung/Entlassung sind die relevanten Daten zu erfassen, welche hoffentlich durch das Kündigungsschreiben vorliegen.
Danach eine Probeabrechnung generieren und die Arbeitsbescheinigung sollte dort erscheinen, vorausgesetzt die Entsprechenden Auswertungen sind vorhanden und geschlüsselt.
Das geht auch nachträglich per Wiederabrechnung oder Nachberechnung
Bisher hat es immer funktioniert
Genau das war meine Frage.
Die Übermittlung kann also nur mit einer Wiederabrechnung erfolgen?
Kann man diese auch mit Nachberechnung Wert 1 BS 96 auslösen?
Nein, eine Wiederabrechnung ist nicht notwendig.
Die Arbeitsbescheinigung kann einfach über das Menü oben versendet werden, wenn alle Angaben eingegeben worden sind.
Eine Stunde nach dem Senden unbedingt im Fehlerprotokoll gucken, ob nicht vielleicht doch etwas bemängelt wird.
Vielen Dank für die Antwort.
Funktioniert leider nicht wenn der Austritt bereits 08/2021 erfasst wurde und jetzt (heutiges Datum) noch einen Arbeitsbescheinigung angefordert wurde. das FuH-Protokoll bezieht auch auf das Dokument 1070718, das hilft mir aber nicht weiter.
Gibt es für so einen Fall auch eine elektronische Lösung?
Eine Möglichkeit ist sv-net, hier kann man auch Arbeitsbescheinigungen erstellen und übermitteln.
Hallo,
welche Fehlermeldung erhalten Sie auf dem Fehler- und Hinweisprotokoll?
Gerne sehen wir uns den Sachverhalt einmal an. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.
Im FuHP steht nur ganz schlicht dass die Bescheinigung nicht erstellt werden kann weil das Austrittdatum zu weit in der Vergangenheit liegt.
Wir haben nun eine Archiv DVD für das Jahr 2021 nachbestellt. Kann man den Status von solchen Bestellungen selbstädnig prüfen und einsehen? Das ist nun auch schon eineinhalb Wochen her..
Hallo,
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