Hallo zusammen,
Ich muss für einen Mitarbeiter eine Arbeitsbescheinigung erstellen und elektronisch an die Agentur für Arbeit übermitteln.
Klappt auch soweit, mir stellen sich aber zwei Fragen:
Welcher Unterbrechungszeitraum muss unter Punkt 2.2 angehen werden?
Datev gibt mir nur einen Zeitraum von ca. 5 Monaten mit Krankengeld Bezug aus. Der Bezug des Krankengeldes wurde durch den Bezug von Übergangsgeld unterbrochen. Hätte jetzt erwartet, dass die kompletten 78 Wochen ausgewiesen werden.
Unter Punkt 5 Arbeitsentgelt wird kein Arbeitsentgelt für die letzten 12 Monate ausgewiesen. Soweit korrekt, aber muss nicht irgendwo noch das vereinbarte Arbeitsentgelt aufgeführt werden. Wie soll den sonst die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet werden?
Hallo,
erstellen Sie die Arbeitsbescheinigung über das Programm Bescheinigungen oder wurde die Arbeitsbescheinigung automatisch direkt in Lohn und Gehalt erstellt?
Seit dem 01.01.2023 ist die elektronische Übermittlung der Bescheinigung für alle Arbeitgeber verpflichtend. Darunter fällt auch die Arbeitsbescheinigung nach §312 SGB III.
In diesem Klick-Tutorial erfahren Sie, wie Sie eine Arbeitsbescheinigung direkt in Lohn und Gehalt erstellen und elektronisch übermitteln.
Weitere Informationen erhalten Sie im Dokument 1070717 - Lohn und Gehalt: Arbeitsbescheinigung / Bescheinigung Nebeneinkommen übermitteln (BEA).
Die Arbeitsbescheinigung habe ich automatisch über Lohn und Gehalt erstellt.
Hallo,
danke für die schnelle Rückmeldung.
Bitte setzen Sie sich zur Klärung mit uns über die üblichen Servicekanäle in Verbindung, damit wir die Werte auf der Arbeitsbescheinigung mit Ihnen prüfen können.