Für einen Arbeitnehmer habe ich eine Arbeitsbescheinigung ausgestellt.
Bis letztes Jahr war er noch in Kurzarbeit.
Auf der Lohnabrechnung stehen folgende Zahlen:
Lohn/Gehalt: 3.100
Kurzarbeit: 100
Gesamtbrutto: 3.200
AV-Brutto: 3.100
KV/PV/RV-Brutto: 3.300
Was davon ist jetzt das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt?
In der Bescheinigung steht 3.100, allerdings steht auf der Seite der Arbeitsagentur, dass das Kug dazugerechnet werden muss.
Klingt für mich, als wenn die 3.200 € eingetragen werden müssten.
Allerdings werden hieraus ja nicht die Beiträge errechnet.
Oder sind die Angaben ich der Bescheinigung falsch?
Hat jemand schon Erfahrung sammeln können?
Hallo,
in der Spalte "Fiktives Brutto" auf der Arbeitsbescheinigung muss das fiktive beitragspflichtige laufende und einmalige Brutto-Arbeitsentgelt gemeldet werden, das angefallen wäre, wenn der Mitarbeiter beispielsweise nicht in Kurzarbeit gewesen wäre.
Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, können wir uns den genauen Sachverhalt gerne näher anschauen.
Bitte wenden Sie sich dazu über unsere anderen Servicekanäle an uns.