Liebe Community,
ich habe eine besondere Situation und hoffe auf euer Schwarmwissen.
Zur Situation:
Arbeitgeber seit knapp einem Jahr krank und seit Dezember letzten Jahres
für Niemanden, weder uns noch deren Arbeitnehmer, erreichbar.
Einen Betreuer gibt es nicht. Der Arbeitgeber war schon öfter länger krank
ohne das Probleme entstanden sind.
Nun ist es so, dass die Arbeitnehmer seit Dezember keine Gehaltszahlungen mehr
erhalten und auch die Krankenkassen seit Januar nicht mehr einziehen können.
Die Arbeitnehmer haben sich nun an das Arbeitsamt gewandt, welches jetzt eine Arbeitsbescheinigung
möchte.
Da ist jetzt mein Problem, ich kann keine Arbeitsbescheinigung ohne Austritt erstellen, außer
bei Aussteuerung oder unwiderruflicher Freistellung. Beides trifft nicht zu und ein offizielle Insolvenzeröffnung
gab es bis jetzt auch nicht.
Wie bekomme ich nun die Arbeitsbescheinigung versendet ohne falsche Angaben zu machen?
Zusätzlich haben wir das Mandat auch zum Ende des Monats gekündigt, da auch unsere Rechnungen seit Monaten nicht bezahlt wurden und der Mandat für uns nicht mehr greifbar ist.
Was mich zu einer weiteren Frage führt. Wie beende ich das Mandat in Lohn und Gehalt?
Soll ich es behandeln wie ein "Systemwechsel" bzgl. ELStAM, DEÜV und BG. Oder wie eine Betriebsaufgabe,
dann würde ich wahrscheinlich auch die Arbeitsbescheinigung versenden können, es ist jedoch eigentlich keine Betriebsaufgabe, zu mindestens bis jetzt.
Wenn alle Stricke reißen, muss ich die Arbeitsbescheinigungen händisch machen und mit einem Anschreiben ans Arbeitsamt senden. Dann müssen sie mal mit Papier zurecht kommen, auch wenn dies hier bei uns überhaupt nicht mehr gern gesehen, weil ja die elektronische Pflicht besteht.
Ich bedanke mich schonmal für eure Lösungsansätze!
LG
Lösungen zur BEA ohne Austritt gibt DATEV hier: Arbeitsbescheinigung (BEA) ohne Austrittsdatum erstellen – Beispiel für Lohn ... - DATEV Hilfe-Center
In LuG würde ich keinerlei Abrechnungen, etc. durchführen. Das wäre ja alles nur "ein Schuss ins Blaue".
@-freanzi- schrieb:Wie beende ich das Mandat in Lohn und Gehalt?
Soll ich es behandeln wie ein "Systemwechsel" bzgl. ELStAM, DEÜV und BG. Oder wie eine Betriebsaufgabe
Ich würde, in Absprache mit dem Chef, erstmal nur die Abrechnung einstellen und abwarten, was sich weiter ergibt. Mitteilung ans Finanzamt und, auf Nachfrage, die Krankenkassen, warum keine Meldungen mehr kommen. Und dann schauen, ob sich ein neuer Steuerberater, ein Insolvenzverwalter oder sogar der Arbeitgeber wieder meldet.
@-freanzi- schrieb:
Wenn alle Stricke reißen, muss ich die Arbeitsbescheinigungen händisch machen und mit einem Anschreiben ans Arbeitsamt senden. Dann müssen sie mal mit Papier zurecht kommen, auch wenn dies hier bei uns überhaupt nicht mehr gern gesehen, weil ja die elektronische Pflicht besteht.
Vielleicht hilft es ja irgendwie:
Gib den 31.12. oder 31.1. als Austrittsdatum an, markier, dass eine Arbeitsbescheinigung bei Austritt erstellt werden soll und mach eine Probeabrechnung.
Dann siehst du ja die Arbeitsbescheinigungen, wie sie übermittelt werden würden, die du dann als PDF speichern kannst.
Dann alle Änderungen wieder rückgängig machen.