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Arbeitsbescheinigung nicht erstellbar, da Vortragswerte Fehlermeldung auslösen

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letzte Antwort am 21.06.2025 12:52:12 von cro
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cami
Beginner
Offline Online
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Hallo zusammen, 

ich habe seit 2024 einen neuen Mandanten mit einigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen übernommen. 

 

Nun verlangt die Agentur für Arbeit eine Arbeitsbescheinigung für einen Arbeitnehmer, der von 2023 bis Ende 2024 beim Mandanten gearbeitet hat. 

 

2024 konnte ich erstellen und habe dies auch so rausgesendet. Die Agentur möchte jedoch den kompletten Zeitraum also auch 2023. Diesen wollte ich beim Mitarbeiter unter Vortragswerte Lohnkonto eintragen, um diese dann bei der nächsten Abrechnung rauszuschicken. Beim Anlegen des Monats in 2023 (egal ob Dezember oder Januar) erfolgt folgende Fehlermeldung: 

Fehler: #LN04742
Sie dürfen einen Lohnkontovortrag nur für Monate vor dem ersten abzurechnenden Monat des Mandanten durchführen. 

Überprüfen Sie Ihre Eingabe. 

Dazu kann ich sagen, dass der Mandant schon mal Mandant war und ich diesen hochsetzen musste um die Mitarbeiter in 2024 alle anzulegen. 

Hat jemand eine Idee, wie ich die Angaben für 2023 in das Programm bekomme? Sonst bleibt nur SV-Meldeportal für 36 € für den Mandanten zu buchen. Bin über Lösungen sehr dankbar, die weitere Kosten vermeiden würden. 

cro
Experte
Offline Online
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In den DATEV-Lohnprogrammen kann max. 1 Jahr rückwärts gearbeitet werden. 2023 ist dadurch  leider ausgeschlossen.

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letzte Antwort am 21.06.2025 12:52:12 von cro
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