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Arbeitsbescheinigung nach Hochsetzen

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letzte Antwort am 30.04.2024 10:47:57 von Ncl-bhn_
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Nicole-
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
144 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe einen Mandanten, wo die MA zum 31.03.23 wegen "Geschäftsaufgabe" bzw. wegen Betriebsübergang ausgetreten sind.

 

Nun ist die Mitarbeiterin im nachfolgenden Betrieb ausgetreten und benötigt eine Bescheinigung vom vorherigen Betrieb.

 

Sofern ich die Kündigung/Entlassung bearbeiten möchte, bekomme ich immer die Information "der Eintritt bzw. der Austritt liegt vor dem Monat auf den hochgesetzt wurde. -> Eingabe prüfen.

 

Den Mandanten musste ich auf 01/24 hochsetzen um die jährliche Lohnsteuermeldung zu machen. Dabei war mir nicht bewusst, dass ich im Anschluss keine Bescheinigung mehr rausbekomme.

 

Wer kennt Trick 17? Irgendwie muss man der MA jetzt den Zeitraum bescheinigen können.

 

Gruß Nicole

Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
137 Mal angesehen

Ich befürchte ich hab das noch im Hinterkopf, dass das ein Problem ist  und nicht wirklich rückgängig zu machen ist. Das war jedoch noch vor der zwingenden Übermittlung und konnte dann auf Papier "geheilt" werden. Befürchte da muss dann manuell gemeldet werden über das SV Portal... würde bei der DATEV nachhaken

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letzte Antwort am 30.04.2024 10:47:57 von Ncl-bhn_
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