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Arbeitsbescheinigung nach Elternzeit

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letzte Antwort am 10.07.2025 14:15:26 von ValiH
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ValiH
Beginner
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Hallo zusammen, 

 

wir haben den folgenden Fall, für den eine Arbeitsbescheinigung erstellt werden soll: 

 

Die Mitarbeiterin war vom 12.10.2022 bis 15.08.2025 (geplant) in Elternzeit. Am 16.04.2025 hat sie zum 15.08.2025 gekündigt und mitgeteilt, dass sie aus der Elternzeit nicht zurückkehrt. 

 

Ich habe den Austritt entsprechend erfasst. Es wird auch eine Arbeitsbescheinigung erstellt, bei den Angaben zum Arbeitsentgelt wird allerdings kein SV-Brutto ausgewiesen, da die Monate der Elternzeit ausgewiesen werden. 

 

Gibt es hier eine Zusatzangabe, die ich machen muss? Oder wo ist der Haken? Denn mit dieser Bescheinigung ist ja nichts anzufangen.. 

 

Danke schon jetzt für jede Rückmeldung. 

 

Viele Grüße

 

ValiH

Karen-HOK
Beginner
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Nachricht 2 von 4
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Hallo ValiH,

 

ich glaube, das geht nicht zu beeinflussen, weil ja immer die letzten 12 Monate vor Austritt bescheinigt werden. Wenn mann z.B. ganz lange im Krankengeldbezug ist, steht dann auch kein Bruttoentgelt drin. Wenn ich einen abweichenden Zeitraum bescheinigen möchte, muss ich immer den Weg über das SV-Meldeportal gehen. Leider.

 

Vielleicht schreibt ja noch jemand, der einen Trick weiß.

 

VG Karen

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rschoepe
Experte
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Nachricht 3 von 4
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Eigentlich­™ soll LODAS erkennen, wenn in den letzten 12 Monaten weniger als 150 Tage mit Entgelt sind (das ist ja sowohl bei Krankengeld als auch bei Elternzeit der Fall) und dann die letzten 24 Monate bescheinigen. Bei drei Jahren Elternzeit ist da natürlich trotzdem kein Entgelt drin. Aber an dem Punkt würde ich erst einmal auf die Anforderung der Arbeitsagentur warten, welchen Zeitraum sie darüber hinaus haben wollen.

Wenn LODAS nicht die vollen 24 Monate bescheinigt, ist das m.M.n. ein Fehler und sollte per SK gemeldet werden.

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ValiH
Beginner
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Nachricht 4 von 4
52 Mal angesehen

Vielen lieben Dank für die Rückmeldungen. Dann werde ich zunächst einmal abwarten, ob eine Anforderung der Agentur für Arbeit kommt und ansonsten dann den Weg über das SV-Meldeportal wählen. 

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letzte Antwort am 10.07.2025 14:15:26 von ValiH
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