abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Arbeitsbescheinigung früherer Besch.zeitraum (L&G)

3
letzte Antwort am 27.02.2024 21:54:11 von tobias_maass
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
tobias_maass
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 4
197 Mal angesehen

Liebe Fories,

 

eine Arbeitnehmerin war innerhalb eine Jahres - mit Unterbrechung - zweimal beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt. Es müssen nun für beide Zeiträume Arbeitsbescheinigungen ausgestellt werden.

 

Wenn ich die Bescheinigung erzeugen will, wird nur der letzte Zeitraum angeboten.

 

Unter Stammdaten/Beschäftigung/Kündigung/Entlassung kann man zwar einen vorherigen Beschäftigungszeitraum auswählen, das hat aber auf den Zeitraum, für den die Bescheinigung erzeugt wird, keinen Einfluss.

 

Kann die Arbeitsbescheinigung nur für den letzten Zeitraum erzeugt werden? 

Wenn ja: warum?

Wenn nein: was übersehe ich?

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 4
143 Mal angesehen

Hallo,

laut dieser Aussage geht das anscheinend nicht.

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Arbeitsbescheinigung-f%C3%BCr-vorhergegangenen-Zeitraum/m-p/383693

 

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
0 Kudos
vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 4
116 Mal angesehen

Hallo @tobias_maass ,

 

falls der erste Austritt vor 01.01.2023 war, ist dies vielleicht "einfacher" als über sv.net bzw. das neue Meldeportal ... 😉.

 

Gruß, Volker

 


Zitat auf den Seiten der Arbeitsagentur:

Arbeitsverhältnisse, die vor 2023 beendet wurden

Wenn der oder die ehemalige Beschäftigte oder die Agentur für Arbeit eine Bescheinigung verlangt, sind Sie verpflichtet diese zu erstellen und zu übermitteln. Wurde das Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2023 beendet, sollte BA-BEA freiwillig genutzt werden.

Alternativ stehen für vor 2023 beendete Arbeitsverhältnisse die Bescheinigungen als PDF zum Download bereit. Diese und die jeweiligen Ausfüllhinweise können Sie am Ende dieser Seite herunterladen.

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
tobias_maass
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
110 Mal angesehen

Der erste Beschäftigungszeitraum endet leider in 2023...

0 Kudos
3
letzte Antwort am 27.02.2024 21:54:11 von tobias_maass
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage