Liebe Fories,
eine Arbeitnehmerin war innerhalb eine Jahres - mit Unterbrechung - zweimal beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt. Es müssen nun für beide Zeiträume Arbeitsbescheinigungen ausgestellt werden.
Wenn ich die Bescheinigung erzeugen will, wird nur der letzte Zeitraum angeboten.
Unter Stammdaten/Beschäftigung/Kündigung/Entlassung kann man zwar einen vorherigen Beschäftigungszeitraum auswählen, das hat aber auf den Zeitraum, für den die Bescheinigung erzeugt wird, keinen Einfluss.
Kann die Arbeitsbescheinigung nur für den letzten Zeitraum erzeugt werden?
Wenn ja: warum?
Wenn nein: was übersehe ich?
Hallo,
laut dieser Aussage geht das anscheinend nicht.
Gruß, vw
Hallo @tobias_maass ,
falls der erste Austritt vor 01.01.2023 war, ist dies vielleicht "einfacher" als über sv.net bzw. das neue Meldeportal ... 😉.
Gruß, Volker
Zitat auf den Seiten der Arbeitsagentur:Arbeitsverhältnisse, die vor 2023 beendet wurden
Wenn der oder die ehemalige Beschäftigte oder die Agentur für Arbeit eine Bescheinigung verlangt, sind Sie verpflichtet diese zu erstellen und zu übermitteln. Wurde das Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2023 beendet, sollte BA-BEA freiwillig genutzt werden.
Alternativ stehen für vor 2023 beendete Arbeitsverhältnisse die Bescheinigungen als PDF zum Download bereit. Diese und die jeweiligen Ausfüllhinweise können Sie am Ende dieser Seite herunterladen.
Der erste Beschäftigungszeitraum endet leider in 2023...