Hallo zusammen,
ich habe einen Mitarbeiter der vom 01.01.2025 bis 27.01.2025 angestellt war, jetzt braucht er bzw. die Agentur für Arbeit eine Arbeitsbescheinigung. Ich bin im Bearbeitungsmonat 01/2025 und habe die Arbeitsbescheinigung erstellt bzw. über "DÜ Arbeitsbescheinigung" weggeschickt.
Leider hat die AfA die Arbeitsbescheinigung noch nicht erhalten. Wo finde ich denn das Protokoll bzw. den Nachweis in den Auswertungen, dass ich die Arbeitsbescheinigung weggeschickt hab? Finde ich die in den Auswertungen Monat 01/2025 oder im aktuellen Monat 07/2025 in dem ich die Arbeitsbescheinigung weggeschickt hab? Leider finde ich aktuell in keinem Monat einen Nachweis.
Muss ich bei einer rückwirkenden Arbeitsbescheinigung noch etwas beachten?
Vielen Dank!!!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
Sie müssen alle entsprechenden Daten für die Kündigung erfasst haben.
Nach dem Senden müssen Sie die Verarbeitung im RZ abwarten (tagsüber alle 1/2 Std, Verarbeitungszeit max. 1 Std). Danach finden Sie (in 01/2025) entweder das Protokoll oder ein Fehler- und Hinweisprotokoll, warum eine Übermittlung ggf. nicht erfolgt ist (Voraussetzung natürlich, dass die entsprechenden Auswertungen als Rückübertragung angelegt sind).
Viele Grüße
Uwe Lutz
Wenn du oben auf das Fernglas klickst, kannst du auch gezielt nach der Personalnummer und Auswertung 442 suchen. Ansonsten in beiden Monaten mal schauen, ob du von der Anforderung ein Fehlerprotokoll hast.
Generell kannst du die Arbeitsbescheinigung auch im aktuellen Abrechnungsmonat anfordern, dafür brauchst du nicht zurück in den Austrittsmonat.
Danke für die Antwort. Im Januar habe ich tatsächlich keine Auswertung 442 - in den anderen Monaten nur ältere Auswertungen in denen die Arbeitsbescheinigung die ich gerne übermitteln möchte nicht enthalten ist.
Wenn ich die Arbeitsbescheinigung im aktuellen Monat anfordern möchte, kann ich den Mitarbeiter ja nicht auswählen, weil er nicht mehr angestellt ist oder?
.. jetzt hat es geklappt. In der Auswertung 442 von 07/2025 ist der Nachweis vorhanden!