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Arbeitsbescheinigung elektronisch übermitteln bei Insolvenz

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letzte Antwort am 02.10.2024 10:53:20 von Kristin_Frohmeyer
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AntjeS1
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo, 

 

ich arbeite mit LODAS und habe mit dem Dokument 1071391 "Insolvenzmeldungen" die Lohnabrechnung des ursprünglichen Mandanten erstellt. Die Mandanten für die weiterbeschäftigten Mitarbeiter (gekündigt zum 29.02.24) und für die freigestellten Mitarbeiter (gekündigt zum 31.03.24) angelegt. Nun geht es darum die Arbeitsbescheinigungen elektronisch zu übermitteln. Ist das überhaupt möglich? Oder dürfen die noch in Papierform geschickt werden. Ich habe einen Mitarbeiter dabei, der erst als unbezahlt freigestellt bis 31.03.2024 galt und nun per Aufhebungsvertrag per 31.12.2023 ausscheidet. 

 

Im ursprünglichen Mandanten die Arbeitsbescheinigung zu übermitteln wird falsch, da dort das Austrittsdatum 30.11.2023 drinsteht, was nur hinterlegt wurde, weil es der Tag vor Insolvenzeröffnung ist. Im neuen Mandanten hat der Mitarbeiter ein Eintrittsdatum 01.12.23 bekommen und da werden die Monate aus dem ursprünglichen Mandanten nicht eingespielt. Ich hoffe mir kann kurzfristig jemand helfen.

 

Vielen Dank

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

Bei der Erstellung von Insolvenzmeldungen gibt es diverse Einschränkungen. Hierzu gehört auch das die Arbeitsbescheinigung nach §312 SBG III bei der Abrechnung eines Mitarbeiters über mehrere Personalnummern oder mehrere Mandanten nicht korrekt erstellt werden kann.


Erstellen Sie diese bitte über das sv-meldeportal.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Gerlinde
Beginner
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Nachricht 3 von 4
1430 Mal angesehen

Hallo,

leider ist die Lösung über das SV-Meldeportal nicht so einfach, vor allem bei einer Firma, die es durch die Insolvenz praktisch nicht mehr gibt.

Die ursprüngliche Frage ist ja nun schon ein paar Monate alt. Gibt es mittlerweile eine einfachere Lösung, die Bescheinigung über DATEV zu erstellen?

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
1368 Mal angesehen

Hallo,

 

Sie können mittlerweile für eine Arbeitsbescheinigung BEA-Vortragswerte erfassen. Die erfassten BEA Vortragswerte werden zusätzlich zu den über das Rechenzentrum abgerechneten Werten auf der Arbeitsbescheinigung ausgegeben.


Unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume im Bereich Angaben für die Arbeitsbescheinigung (BEA) können Sie im Feld Abw. Beginn Arbeitsverhältnis ein entsprechendes Beginndatum erfassen.


Unter Personaldaten | Lohnkonto Ergebniswerte | BEA Vortragswerte erfassen Sie nach Auswahl der Art der Bescheinigung in den Registerkarten SV-Daten/Arbeitszeiten/Fehlzeiten und Entgeltdaten/Betriebszugehörigkeit die Angaben aus Zeiträumen, die nicht über LODAS abgerechnet wurden.


Weitere Informationen finden Sie in unserem Hilfe-Dokument 1070718 Abschnitt Angaben zu BEA Vortragswerten erfassen.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.10.2024 10:53:20 von Kristin_Frohmeyer
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