Hallo, dumme Frage:
Ehemaliger Arbeitnehmer, der letztes Jahr kurzfristig bei uns beschäftigt war, möchte jetzt eine Arbeitsbescheinigung für den Antrag auf Arbeitslosengeld haben.
Ich kann in LuG zwar eine Arbeitsbescheinigung an die Agentur für Arbeit übermitteln, aber ist es überhaupt notwendig bei einer kurzfristigen Beschäftigung? Müsste das nicht nur sein Hauptarbeitgeber übermitteln? Bin mir da unsicher.
Herzliche Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
In LODAS kann man bei kurzfristigen Beschäftigungen keine Arbeitsbescheinigung übermitteln.
Wird bei LuG doch bestimmt nicht anders sein.
Warum auch sollte ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen, wenn man nichts in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat?
Also erstellen konnte ich definitiv eine, habe sie nur noch nicht an das Rechenzentrum übermittelt.
Aber Sinn ergibt es für mich auch nicht.
Hallo,
in Lohn und Gehalt ist es möglich eine Arbeitsbescheinigung auch für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer zu erstellen und diese an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln.
Über die rechtlichen Grundlagen können wir keine Auskunft geben.
Es wird darin bescheinigt, dass es eine sv-freie Beschäftigung war und demnach keine weiteren Angaben möglich sind. Geht schneller, als dem Arbeitsamt ein Schreiben zu schicken.