Hallo Community,
ich rechne gerade einen Azubi ab, der von 9.2021 bis 13.06.2024 befristet beschäftigt war.
Zugleich soll die Arbeitsbescheinigung übermittelt werden. In der Probeabrechnung werden jetzt die Zeiträume 7/2023 - 06/2024 bescheinigt.
Wären nicht 6/2023 - 06/2024 zu bescheinigen, da 6.2024 nur zeitanteilig abgerechnet wird? Oder verstehe ich die Ausfüllhilfe der Agentur für Arbeit falsch, wenn es dort heißt "Benötigt werden volle Abrechnungszeiträume der letzten 12 Monate der Beschäftigung"?
Viele Grüße
Ulis
Hallo,
da der Beschäftigungszeitraum im Juni 2024 endet, gilt auch dieser Zeitraum als "voll".
Es ist daher korrekt, von 06/2023 bis 06/2024 zu bescheinigen.
Vielen Dank für die Info.